MIM MONDO IGEL MEDIA AG – Genehmigtes Kapital 2015

MIM MONDO IGEL MEDIA Aktiengesellschaft i.L.

Hamburg

ISIN DE000A1MMCC8 / WKN A1MMCC
ISIN DE000A1ML6N5 / WKN A1ML6N

Veröffentlichung gem. § 30 b Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung vom 14. September 2015 hat folgendes beschlossen:

Genehmigtes Kapital 2015 I

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13. September 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 212.500,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 212.500 neuen auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit anteiligem Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2015 I“). Ausgegeben werden dürfen jeweils Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien.

Der Vorstand wurde dabei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach Maßgabe der näheren Bestimmung des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 7. August 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 11 zu entscheiden.

Genehmigtes Kapital 2015 II

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13. September 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 150.000,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 150.000 neuen auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit anteiligem Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2015 II“). Ausgegeben werden dürfen jeweils Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien.

Der Vorstand wurde dabei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach Maßgabe der näheren Bestimmung des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 7. August 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 12 zu entscheiden.

Der Vorstand bzw. Abwickler wurde im Beschluss angewiesen, das Genehmigte Kapital 2015 II erst dann zum Handelsregister anzumelden, wenn die Barkapitalerhöhung zu TOP 10 der Hauptversammlung vom 14. September 2015 ins Handelsregister eingetragen wurde. Sollte die Kapitalerhöhung bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung nicht ins Handelsregister eingetragen worden sein, wird das Genehmigte Kapital 2015 II hinfällig. Der Vorstand bzw. Abwickler wird in diesem Fall angewiesen, das Genehmigte Kapital 2015 II nicht zum Handelsregister anzumelden.

 

Hamburg, im September 2015

MIM MONDO IGEL MEDIA Aktiengesellschaft i.L.

Der Abwickler

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