Mologen AG – Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

MOLOGEN AG

Berlin

WKN: 663720
ISIN: DE0006637200

BEKANNTMACHUNG DER ERHEBUNG EINER ANFECHTUNGSKLAGE GEMÄß § 246 ABS. 4 SATZ 1 AKTG

Die MOLOGEN AG gibt gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass Aktionäre eine Anfechtungsklage erhoben haben gegen die Beschlussfassungen der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 zu Tagesordnungspunkt 3 – Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 –, soweit sie die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder Herrn Krautscheid, Herrn Dr. Manth, Frau Klimek und Herrn Kunz betreffen, sowie zu Tagesordnungspunkt 5 – Wahl zum Aufsichtsrat –, mit der Herr Krautscheid zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt wurde.

Die Klage ist beim Landgericht Berlin, 96. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 96 O 65/15 anhängig.

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist bislang nicht bestimmt worden. Vielmehr hat das Gericht das schriftliche Vorverfahren angeordnet.

 

Berlin, den 2. Oktober 2015

MOLOGEN AG

Der Vorstand

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