MOLOGEN AG
Berlin
WKN: 663720
ISIN: DE0006637200
BEKANNTMACHUNG DER ERHEBUNG EINER ANFECHTUNGSKLAGE GEMÄß § 246 ABS. 4 SATZ 1 AKTG
Die MOLOGEN AG gibt gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass Aktionäre eine Anfechtungsklage erhoben haben gegen die Beschlussfassungen der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 zu Tagesordnungspunkt 3 – Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 –, soweit sie die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder Herrn Krautscheid, Herrn Dr. Manth, Frau Klimek und Herrn Kunz betreffen, sowie zu Tagesordnungspunkt 5 – Wahl zum Aufsichtsrat –, mit der Herr Krautscheid zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt wurde.
Die Klage ist beim Landgericht Berlin, 96. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 96 O 65/15 anhängig.
Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist bislang nicht bestimmt worden. Vielmehr hat das Gericht das schriftliche Vorverfahren angeordnet.
Berlin, den 2. Oktober 2015
MOLOGEN AG
Der Vorstand