Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach- Hauptversammlung

Aktiengesellschaft Kunstmühle Aichach

Aichach

 

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur

Hauptversammlung
am Mittwoch, 25. November 2015, 10.00 Uhr,

in den Räumen unserer Gesellschaft, Donauwörther Str. 29, 86551 Aichach, ein.

Tagesordnung:

1.

Feststellung der Tagesordnung und der Präsenz.

2.

Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014.

Dazu wird nach § 92 Abs. 1 AktG angezeigt, dass das Eigenkapital, bestehend aus gezeichnetem Kapital, Gewinnrücklagen und Bilanzverlust aufgebraucht ist. Aufgrund positiver Planrechnung des Vorstands erfolgte die Bilanzierung für 2014 unter Beibehaltung der Going-Concern-Prämisse.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2014. Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat schlägt eine Entlastung des Vorstandes vor. Der Vorstand schlägt eine Entlastung des Aufsichtsrates vor.

5.

Wahl des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG, § 76 Abs. 1 BetrVerfG und § 10 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, und zwar aus zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und einem Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer. Die Hauptversammlung hat zwei Mitglieder des Aufsichtsrates zu wählen, sie ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Zur Wahl sind vorgeschlagen:

Alois Werner KARL, Rechtsanwalt, 84130 Dingolfing
Simon Fronhofer, Moosmühle 1, 94405 Landau a.d. Isar

6.

Entscheidung darüber, ob für das Geschäftsjahr 2015 ein Abschlussprüfer bestellt werden soll. Für den Fall einer Bestellung schlägt der Aufsichtsrat die SWMP PartGmbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Mertl-Hundseder-Guggemos-Schwarzmann, Willy-Brandt-Platz 3, 86153 Augsburg dort Herrn Wirtschaftsprüfer Holger Hundseder, als Abschlussprüfer für 2015 vor.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens bis zum Ablauf des 5. Tages vor der Abhaltung der Hauptversammlung bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung zur Hauptversammlung bezeichneten Stellen bis zum Ende der Schalterstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Fällt der letzte Tag der Hinterlegungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag oder einen Tag, an dem die Kreditinstitute Geschäftsschluss haben, so endet die Hinterlegungsfrist mit Ablauf des letzten diesem Tag vorangehenden Werktages.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die von diesem auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag, ausgenommen der Sonnabend, nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaftskasse einzureichen.

Der Hinterlegung bei der Hinterlegungsstelle wird dadurch genügt, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.

Hinterlegungsstelle ist neben unserer Gesellschaftskasse:

HypoVereinsbank München
HypoVereinsbank, Filiale Aichach

 

Aichach, im Oktober 2015

Der Aufsichtsrat und der Vorstand

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