IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT – Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG

IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT

Duisburg

Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt der Vorstand der IFA Hotel & Touristik AG bekannt, dass von zwei verschiedenen Aktionärinnen Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 16./17. Juli 2015 erhoben worden sind, und zwar mit folgenden Anträgen:

1.

In der unter dem Aktenzeichen 40 O 75/15 vor dem Landgericht Düsseldorf, Kammer 10 für Handelssachen, anhängigen Anfechtungsklage wird beantragt, die in der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten von 16./17. Juli 2015 zu Tagesordnungspunkt 1 sowie zum Tagesordnungspunkt 11 b) lit. aa) und lit. bb) gefassten Beschlüsse für nichtig zu erklären.

2.

In der unter dem Aktenzeichen 41 O 75/15 vor dem Landgericht Düsseldorf, Kammer 11 für Handelssachen, anhängigen Anfechtungsklage wird beantragt, die in der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 17. Juli 2015 zum Tagesordnungspunkt 11 zu lit. a) aa), lit a) bb) und cc), lit. b) cc) sowie lit. c) lit. aa) und bb) gefassten Beschlüsse für nichtig zu erklären.

Termine zur mündlichen Verhandlung wurden bislang noch nicht bestimmt.

 

Duisburg, im Oktober 2015

IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Yaiza García Suárez

Jordi Llinàs Serra

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