Synaxon AG – Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 Aktiengesetz

Synaxon AG

Schloß Holte-Stukenbrock

Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 Aktiengesetz

Die ARF Holding GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr an unserer Gesellschaft mehr als der vierte Teil der Aktien gehört.

Ferner hat die ARF Holding GmbH uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr auch eine Mehrheitsbeteiligung (Kapital- und Stimmmehrheit) im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG an unserer Gesellschaft gehört.

Herr Bruno Fortmeier, Schloß Holte-Stukenbrock, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm aufgrund Zurechnung der Aktien der ARF Holding GmbH gemäß § 20 Abs. 2 AktG an unserer Gesellschaft mehr als der vierte Teil der Aktien gehört.

Ferner hat Herr Bruno Fortmeier uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihm – wiederum aufgrund Zurechnung der Aktien der ARF Holding GmbH gemäß § 20 Abs. 2 AktG – auch eine Mehrheitsbeteiligung (Kapital- und Stimmmehrheit) im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG an unserer Gesellschaft gehört.

 

Schloß Holte-Stukenbrock, 08.10.2015

Der Vorstand

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