RW Holding Aktiengesellschaft – Einladung zur Hauptversammlung

RW Holding Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Einladung zur Hauptversammlung

 

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

am Montag, den 30. November 2015, um 13:00 Uhr findet im Hause der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Georg-Glock-Str. 8, 40474 Düsseldorf, 5. Etage/Konferenzbereich, die nächste ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir Sie einladen.

Tagesordnung
zur
ordentlichen Hauptversammlung
der RW Holding Aktiengesellschaft
am 30. November 2015

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RW Holding Aktiengesellschaft zum 31.08.2015 sowie des Lageberichts, des Vorschlags über die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr vom 01.09.2014 bis zum 31.08.2015

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der RW Holding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01.09.2014 bis zum 31.08.2015 möglichst vollständig als Bardividende an die dividendenberechtigten Aktionäre auszuschütten und einen verbleibenden Spitzenbetrag als Gewinnvortrag für das neue Geschäftsjahr zu verwenden.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014/2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr vom 01.09.2014 bis zum 31.08.2015 zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014/2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr vom 01.09.2014 bis zum 31.08.2015 zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, Niederlassung Wuppertal, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015/2016 zu wählen.

6.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat der RW Holding Aktiengesellschaft besteht laut § 9 Abs. (1) der Satzung aus 9 Mitgliedern, die sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen sind. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Herr Bernd Tischler ist infolge der Niederlegung seines Amtes als Mitglied des Aufsichtsrats der RW Holding Aktiengesellschaft ausgeschieden. Daher ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds vorzunehmen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die in § 9 Absatz (2) und Absatz (3) der Satzung geregelte Amtsdauer, somit für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015/2016 beschließt, in den Aufsichtsrat der RW Holding Aktiengesellschaft zu wählen:

Thomas Geisel, Düsseldorf, Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf

7.

Bericht zur Lage der RWE AG

8.

Verschiedenes

 

Teilnahme an der Hauptversammlung

Gem. § 20 der Satzung der RW Holding AG ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung die Hinterlegung der Aktien bis zum Schluss der Hauptversammlung erforderlich. Die Hinterlegung kann bei der Gesellschaft, bei einer Wertpapiersammelbank, bei einem deutschen Notar oder einem deutschen Kreditinstitut erfolgen. Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung vier Werktage frei bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

 

Düsseldorf, 13. Oktober 2015

RW Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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