Impreglon SE – Bekanntmachung über Mitteilungen nach § 20 Abs. 6 AktG

Impreglon SE

Lüneburg

Bekanntmachung über Mitteilungen nach § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die AI Industrial Services GmbH (vormals firmierend als General Material Technology GmbH) mit dem Sitz in Kerpen, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass ihr keine Aktien der Impreglon SE mehr gehören (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG).

2.

Die Seppelfricke Armaturen GmbH mit dem Sitz in Gelsenkirchen, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass ihr keine Aktien der Impreglon SE mehr gehören (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG).

3.

Die Aalberts Industries (Deutschland) GmbH mit dem Sitz in Gelsenkirchen, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass ihr keine Aktien der Impreglon SE mehr gehören (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG).

4.

Die AI Deutschland B.V. mit dem Satzungssitz in Utrecht, Niederlande, hat uns mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Impreglon SE gehört. Diese Beteiligungen werden ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die von ihr abhängige GMT Investment AG, Kerpen, zugerechnet.

 

Lüneburg im Oktober 2015

Impreglon SE

Der Verwaltungsrat

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