Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft – außerordentliche Hauptversammlung

Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft

Berlin

Amtsgericht Charlottenburg, HRB 73234

Einladung und Tagesordnungspunkte zur außerordentlichen Hauptversammlung der
Deutschen Binnenreederei AG am 15.03.2016

Auf Verlangen der Aktionärin OT Logistics S.A. vom 28.01.2016 laden wir hiermit gemäß § 122
AktG alle Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Dienstag, 15.03.2016, 11:00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Raum 507 A+B, Revaler Straße 100 (5. Etage), 10245 Berlin
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

I.
Tagesordnung

Die Aktionärin OT Logistics S.A. hat die Veröffentlichung des nachfolgenden Tagesordnungspunktes verlangt:

1.

Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

Gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung der Deutschen Binnenreederei AG besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl folgt, nicht mitgerechnet. Damit endet die Amtszeit des im Jahre 2014 gewählten Aufsichtsrates satzungsgemäß mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 beschließt.

Das Mitglied des Aufsichtsrates Adam Gliszczynski hat sein Aufsichtsratsmandat zum 14. April 2016 niedergelegt.
Das Mitglied des Aufsichtsrates Daniel Stachiewicz hat sein Aufsichtsratsmandat zum 15. April 2016 niedergelegt.

Die Aktionärin OT Logistics S.A. schlägt daher vor, anstelle der aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mitglieder

Herrn Ryszard Warzocha, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der OT Logistics S.A., mit dem Wohnsitz in Gloskow/Polen und

Herrn Marcin Olewnik, Prokurist der OT Logistics S.A., mit dem Wohnsitz in Warschau/Polen

als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist nicht an die Wahlvorschläge gebunden.

II.
Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die am Tage der außerordentlichen Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Umschreibungen im Aktienbuch finden in den letzten 3 Tagen vor der außerordentlichen Hauptversammlung nicht statt.

Aktionäre, die an der außerordentlichen Hauptversammlung nicht teilnehmen können, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten – auch durch eine Vereinigung von Aktionären – ausüben lassen. Für die Vollmachtserteilung an Bevollmächtigte ist die Schriftform erforderlich und ausreichend.

III.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge von Aktionären gegen den Vorschlag der Aktionärin OT Logistics S.A. gemäß § 127 AktG sind an folgende Adresse zu übersenden:

Deutsche Binnenreederei AG
Revaler Str. 100, 10245 Berlin,
Fax: +49 (0) 30 29376-175
E-Mail: dbr@binnenreederei.de

Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von § 127 AktG brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn der Aktionär spätestens zwei Wochen vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung am 15.03.2016 einen Gegenantrag an die vorstehend genannte Adresse übersandt hat. Rechtzeitig unter der genannten Adresse eingegangene Wahlvorschläge werden im Internet im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Berlin, im Januar 2016

Deutsche Binnenreederei AG

Der Vorstand


Vorstand:

Magdalena Szulc

Tomasz Szpilman


Vorsitzender des Aufsichtsrates:

Günter Fett

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