IBYKUS AG für Informationstechnologie – Hauptversammlung 2016

IBYKUS AG für Informationstechnologie

Erfurt

An die Aktionäre der IBYKUS AG für Informationstechnologie
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, der Vorstand der IBYKUS AG für Informationstechnologie, Erfurt, laden Sie als unsere Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft am

Freitag, den 15. April 2016, um 11 Uhr,

in die Räume der IBYKUS AG für Informationstechnologie in Erfurt, in der

Herman-Hollerith-Straße 1, 99099 Erfurt

ein.

Anmeldeformulare können Sie bei der Gesellschaft anfordern:
IBYKUS AG, Herman-Hollerith-Str. 1, 99099 Erfurt,
Tel.: 0361 / 44100, Fax: 0361 / 4410-410,
E-Mail: ir@ibykus.de
TAGESORDNUNG:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30.09.2015, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das am 30.09.2015 beendete Geschäftsjahr

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des am 30.09.2015 geendeten Geschäftsjahres in Höhe von EURO 1.635.421,01 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an die Aktionäre von EURO 0,20 pro Aktie. Das Grundkapital von EURO 4.760.570,00 ist eingeteilt in 4.760.570 Stückaktien als Namensaktien mit einem wertmäßigen Anteil am Grundkapital von je EURO 1,00. Die Ausschüttung beträgt: EURO 952.114,00.

Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EURO 683.307,01 ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Der volle Betrag der Ausschüttung wird als Leistung der Gesellschaft aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) ohne Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Ausschüttung im Regelfall nicht der Besteuerung.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis 30.09.2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Helmut C. Henkel und Dr. Lutz Richter für das Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis einschließlich 30.09.2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis 30.09.2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für den Zeitraum vom 01.10.2014 bis einschließlich 30.09.2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016 (01.10.2015 bis 30.09.2016)

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015/2016 (01.10.2015 bis 30.09.2016) die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig zu wählen.

6.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den §§ 95 Satz 2, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 9 Abs. 9.1. der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Gemäß § 9 Abs. 9.2. der Satzung werden die Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Daher endet für alle Mitglieder des Aufsichtsrats die Amtszeit mit Beendigung dieser Hauptversammlung, da die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014/15 (01.10.2014 bis 30.09.2015) das vierte Geschäftsjahr im Sinne von § 9 Abs. 9.2. der Satzung darstellt. Es ist daher erforderlich, den Aufsichtsrat neu zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Damen und Herren für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des vierten Geschäftsjahres nach Beginn der neuen Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:

1. Herrn Dr. Wolfgang Habel,
wohnhaft in Erfurt
von Beruf Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Habel & Coll. Rechtsanwälte, Erfurt

2. Herrn Dr. Dietmar Klein,
wohnhaft in Ottobrunn
von Beruf Geschäftsführer der COREST GmbH, Heiligenhaus

3. Frau Petra Reich,
wohnhaft in Korntal-Münchingen
von Beruf Geschäftsführerin der Pehaco Verwaltungs GmbH, Korntal-Münchingen

4. Herr Dr. Frank Bonitz,
wohnhaft in Geraberg
von Beruf Vorstand der BN Automation AG, Ilmenau

5. Herrn A. R.
wohnhaft in Berlin
von Beruf Geschäftsführer der rooftop GmbH, Berlin

6. Herrn Daniel Kropp,
wohnhaft in Jena
von Beruf Geschäftsführer Ärzteversorgung Thüringen, Jena

7.

Festlegung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die monatliche Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates wie folgt neu festzulegen:

– Mitglieder des Aufsichtsrates: EURO 650,00 / Monat
– Der Vorsitzende: EURO 1.300,00 / Monat
– Der stellvertretende Vorsitzende: EURO 975,00 / Monat.

Wichtiger Hinweis:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre zugelassen, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am sechsten Tag vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Es bedarf zwingend der rechtzeitigen schriftlichen Anmeldung bei der Gesellschaft (bis zum 7. April 2016). Aktionäre können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist entweder im Vorfeld der Hauptversammlung oder am Tage der Hauptversammlung vorzulegen. Die Aktien des vertretenen Aktionärs sind auch in diesem Fall, wie oben beschrieben, bei der Gesellschaft anzumelden.

In den Räumen der Gesellschaft liegen die für die Beschlussfassung notwendigen Unterlagen aus:

der Jahresabschluss per 30.09.2015 nebst Anlagen sowie die entsprechenden Berichte von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Unterlagen können jederzeit eingesehen werden und werden auf separaten Wunsch auch gerne übersandt.

Mit freundlichen Grüßen

Erfurt, 26.02.2016
IBYKUS AG für Informationstechnologie
Vorstand
Helmut C. Henkel Dr. Lutz Richter
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