envia Mitteldeutsche Energie AG – 14. Hauptversammlung 2016

envia Mitteldeutsche Energie AG

Chemnitz

 

Der Vorstand der envia Mitteldeutsche Energie AG, Sitz Chemnitz, lädt hiermit die Aktionäre zu der

am Mittwoch, dem 27. April 2016, 13:00 Uhr, in Chemnitz,
Mercure Hotel Kongress Chemnitz, Brückenstraße 19, 09111 Chemnitz,

stattfindenden 14. ordentlichen Hauptversammlung ein.

Es wird folgende Tagesordnung der Hauptversammlung bekannt gegeben, und folgende Beschlussvorschläge werden unterbreitet:

Tagesordnung und Beschlussvorschläge
für die 14. ordentliche Hauptversammlung
der envia Mitteldeutsche Energie AG
am 27. April 2016 in Chemnitz

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 (Bilanz zum 31. Dezember 2015 sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 nebst Anhang), des Lageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 in Höhe von 221.323.850,55 Euro zur Ausschüttung einer Bardividende von 0,89 Euro je Stückaktie auf das Grundkapital von 635.187.200,00 Euro = 220.826.800,00 Euro (darin enthalten ist eine Sonderdividende in Höhe von 0,24 Euro je Stückaktie im Zusammenhang mit der Ausschüttung aus dem Spezialfonds) und in Höhe von 497.050,55 Euro zum Gewinnvortrag zu verwenden.

Die Dividende ist in Höhe von 0,65 Euro je Stückaktie am Tag nach der Hauptversammlung zahlbar. Die Sonderdividende ist in Höhe von 0,24 Euro je Stückaktie am 3. Juni 2016 zahlbar.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Frau Hildegard Müller, zukünftig Mitglied des Vorstandes der RWE International SE, Essen,

mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung am 27. April 2016 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen.

Es wird auf Folgendes hingewiesen,

a)

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG i. V. m. §§ 6 und 7 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Satz 1 Nr. 3 MitbestG i. V. m. § 8 Abs. 1 der Satzung aus jeweils zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Von den Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner werden drei entsandt und sieben durch die Hauptversammlung gewählt.

b)

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

 

PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Frankfurt am Main
Zweigniederlassung Dresden

 

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 zu wählen.

 

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an

envia Mitteldeutsche Energie AG
Bereich Recht
Chemnitztalstraße 13
09114 Chemnitz

(Telefax-Nr. 0371-482 2075).

 

Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes werden gemäß § 17 der Satzung die Aktionäre zugelassen, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Die Anmeldung von Aktionären ist ausschließlich zu richten an

envia Mitteldeutsche Energie AG
Bereich Recht
Chemnitztalstraße 13
09114 Chemnitz

(Telefax-Nr. 0371-482 2075)

 

Chemnitz, im März 2016

envia Mitteldeutsche Energie AG

Der Vorstand

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