Chamaeleon – Aktiengesellschaft für innovative Netzlösungen – Hauptversammlung 2016

Chamaeleon – Aktiengesellschaft für innovative Netzlösungen

Montabaur

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 03.05.2016

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am 03.05.2016, um 17.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Chamaeleon AG stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2015, des Lageberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss von 301.061,14 EUR wie folgt zu verwenden:

Dividendenausschüttung je Aktie 2,75 EUR
(mit Nichtbedienung der eigenen Aktien)
258.225,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung 42.836,14 EUR
Jahresüberschuss 301.061,14 EUR
3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten.

5.

Wahl des Aufsichtsrates

Die Amtszeit des Aufsichtsrats endet gem. §10 Abs. (2) der Satzung mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gem. §10, Abs. (1) der Satzung aus sechs Mitgliedern und setzt sich nach §96, Abs. (1), 6. Fall und §101, Abs. (1) AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

(a)

Herrn Dipl.-Kfm. Raimund Bielefeld, Vorstand i.R., 56179 Vallendar

(b)

Herrn Dirk Grossmann, Sprecher des Vorstandes i.R., 56076 Koblenz

(c)

Herrn Prof. Dr. Gerhard Mehrtens, Geschäftsführer, 22587 Hamburg

(d)

Herrn Helmut Mies, Geschäftsführer, 55131 Mainz

(e)

Herrn Dipl.-Kfm. Herbert Rütten, Vorstand i.R., 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

(f)

Herrn Reimer Steenbock, Verbandsdirektor a.D., 21357 Barum

in den Aufsichtsrat zu wählen.

TEILNAHME

Nach §20 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts die Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben. Sofern der dritte Tag vor dem Tag der Hauptversammlung ein Sonnabend, ein Sonntag oder ein staatlich anerkannter Feiertag am Sitz der Gesellschaft ist, ist letzter Anmeldetag der dem dritten Tag vor dem Tag der Hauptversammlung vorangehende Arbeitstag. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Es findet keine Wahl des Abschlussprüfers statt. Nach HGB §316, Abs. (1) sind Lagebericht und Jahresabschluss der Gesellschaft nicht durch einen Abschlussprüfer zu prüfen, da es sich nach HGB §267, Abs. (1) um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt.

 

Montabaur, im März 2016

Der Vorstand

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