WKN AG
Husum
ISIN DE 000 604 531 3 / WKN 604 531
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Montag, den 23.05.2016 um 13:00 Uhr
im Airport Conference Center, Raum 11 Elbstrand, Flughafen Hamburg, Terminal 2, Flughafenstraße 1–3, Hamburg
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft ein.
Tagesordnung
mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung
TOP 1: |
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes Der Vorstand legt der Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) die folgenden Unterlagen vor:
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 am 17.03.2016 gemäß § 172 AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses oder die Billigung des Konzernabschlusses ist daher nicht erforderlich. Im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2015 ist ein Bilanzverlust ausgewiesen. Über die Verwendung eines Bilanzgewinns ist daher nicht zu entscheiden. |
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TOP 2: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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TOP 3: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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TOP 4: |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
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TOP 5: |
Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 95 Satz 1, 2, 96 Absatz 1, 6. Halbsatz, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit Ziffer 8.1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Amtszeit sämtlicher amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, der Herren Markus Lesser, Jörg Klowat und Thorsten Fastenau, endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 23.05.2016. Die vorgenannten Aufsichtsratsmitglieder sollen durch die Hauptversammlung für eine weitere Amtszeit in den Aufsichtsrat gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die Herren
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Keiner der vorgeschlagenen Kandidaten ist Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. Die Wahl soll im Wege der Einzelwahl erfolgen. Für den Fall der Wahl der vorgeschlagen Kandidaten ist beabsichtigt, dass Herr Markus Lesser das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden und Herr Jörg Klowat dasjenige des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden übernimmt. |
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TOP 6: |
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Juni 2011 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 10.000.000 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011). Diese Ermächtigung läuft mit dem 28. Juli 2016 aus. Bis zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung wurde von dieser Ermächtigung kein Gebrauch gemacht. Das Genehmigte Kapital 2011 soll aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 15.000.000, entsprechend 50% des vorhandenen Grundkapitals, geschaffen werden, welches zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen ermächtigt (Genehmigtes Kapital 2016). Zudem soll der Vorstand ermächtigt werden, in bestimmten näher geregelten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Gesellschaft auch in Zukunft stets ein genehmigtes Kapital für Bar- oder Sachkapitalerhöhungen und die damit verbundene Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung, zur Verfügung steht. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 203 Absatz 2 Satz 2, 186 Absatz 4 Satz 2 AktG zu Punkt 6 der Tagesordnung: Die vorgeschlagene Ermächtigung für ein genehmigtes Kapital in Höhe von € 15.000.000,00 dient dazu, sich bei Bedarf zügig und flexibel Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. Von der zuvor bestehenden Ermächtigung wurde kein Gebrauch gemacht, diese läuft jedoch am 28. Juli 2016 aus. Bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals wird den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht gewährt. Das Bezugsrecht kann jedoch vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats in folgenden Fällen ausgeschlossen werden:
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Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts:
I. |
Teilnahmeberechtigung Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der ordentlichen Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich
in Textform (§ 126b BGB) unter folgender Adresse
bei der Gesellschaft angemeldet haben. Dabei hat der Vorstand die Anmeldefrist gemäß § 15.2 der Satzung auf vier Tage bestimmt. Für die Fristwahrung ist der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft entscheidend. |
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II. |
Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht persönlich an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten der Vollmachtserteilung wird auf § 15.3 der Satzung verwiesen. |
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III. |
Anträge der Aktionäre Aktionäre können gemäß §§ 126, 127 AktG Gegenanträge zu den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats stellen und Wahlvorschläge machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter der vorstehenden Adresse eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden unverzüglich (gegebenenfalls zusammen mit einer Stellungnahme der Verwaltung zu den Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen) den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zugänglich gemacht. |
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.
Die vorstehend genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre ausliegen. Außerdem erhält jeder Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorstehend genannten Unterlagen.
Husum, im April 2016
WKN AG
Der Vorstand