SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AKTIENGESELLSCHAFT – Hauptversammlung 2016

SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AKTIENGESELLSCHAFT

Ludwigshafen am Rhein

– Wertpapier-Kenn-Nummer 590 670 –

Einladung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, dem 25. Mai 2016, 14:30 Uhr,

in die Zentralverwaltung der Gesellschaft, Bürgermeister-Grünzweig-Straße 1, 67059 Ludwigshafen am Rhein, ein.
TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Nachwahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gem. § 7 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus neun Mitgliedern, und zwar aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und drei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammen.

Der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Hartmut Fischer, hat sein Amt zum 31. Dezember 2015 niedergelegt, da er zu diesem Zeitpunkt aus der Saint-Gobain-Gruppe ausgeschieden ist. Zu seinem Nachfolger wurde Herr Benoit d‘Iribarne durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen vom 22. Januar 2016 – befristet bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung – bestellt. Der Aufsichtsrat hat Herrn Benoit d‘Iribarne dann in seiner Sitzung am 30. März 2016 zu seinem Vorsitzenden gewählt.

Der Aufsichtsrat schlägt nunmehr zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Herrn Hartmut Fischer, d. h. mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, vor:

Herrn Benoit d’Iribarne, Paris
Generaldelegierter für Mitteleuropa der Compagnie de Saint-Gobain, Zweigniederlassung Deutschland, Aachen

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner an Wahlvorschläge nicht gebunden.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

Gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 18. Mai 2016 zugehen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung ist der Gesellschaft darüber hinaus nachzuweisen. Dieser Nachweis des Anteilsbesitzes hat ebenfalls in Textform zu erfolgen und muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Er muss sich auf den Beginn des 4. Mai 2016 beziehen und der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 18. Mai 2016 zugehen. Als Nachweis genügt eine Bestätigung des depotführenden Instituts.

Adresse für Anmeldung und Nachweis (postalisch, per Telefax oder E-Mail):

SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und der Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes unter der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die vorgenannte Adresse Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte und/oder deren Vorlage am Eingang des Versammlungsraums ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung.

Die Aktionäre, welche nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG bitten wir postalisch, per E-Mail oder per Telefax ausschließlich an die folgende Adresse zu übersenden oder bei uns am Sitz der Gesellschaft (Bürgermeister-Grünzweig-Straße 1, 67059 Ludwigshafen am Rhein) einzureichen:

SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG
Hauptversammlungsbüro/z. Hd. Frau Edinger
Bürgermeister-Grünzweig-Straße 1
67059 Ludwigshafen am Rhein
Fax: +49 621 501 800 549
E-Mail: verena.edinger@saint-gobain.com

Anderweitig adressierte oder eingereichte Gegenanträge können nicht berücksichtigt werden. Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären, die uns mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum 10. Mai 2016, 24:00 Uhr, zugehen, unverzüglich im Internet auf der Homepage der Gesellschaft (www.isover.de) in der Rubrik „Hauptversammlung“ veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlichen.

 

Ludwigshafen am Rhein, im April 2016

DER VORSTAND

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