Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft

Rendsburg

Der Vorstand der Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft lädt die Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung

am 25. Mai 2016 um 18.00 Uhr

in die

ACO Thormannhalle, Am Ahlmannkai, 24782 Büdelsdorf

ein.

Tagesordnung

1.

Begrüßung durch den Versammlungsleiter, Feststellungen über die Förmlichkeiten der Einladung, der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit der Versammlung

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015

3.

Feststellungen des Versammlungsleiters über die Abstimmungsberechtigung der erschienenen Aktionäre

4.

Wahl eines Mitglieds des Beirats der Privataktionäre

5.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Sparkasse Mittelholstein AG

6.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015 der Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft

7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

8.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

9.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Erläuterungen und Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten

Zu TOP 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015

Der vollständige Jahresabschluss nebst Lagebericht, Bericht des Vorstandes sowie des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen von der Einberufung an in der Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft, Vorstandssekretariat, Röhlingsplatz 1, 24768 Rendsburg, für die Aktionäre zur Einsichtnahme aus.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.

Zu TOP 4
Wahl eines Mitglieds des Beirats der Privataktionäre

Herr Hartmut Tiegs, Gnutz, hat sein Amt im Beirat der Privataktionäre niedergelegt.

Stimmberechtigt für die Wahl des Beirates bzw. die Nachwahl eines Mitglieds des Beirates der Privataktionäre sind gemäß § 25 Abs. 1 der Satzung die Stammaktionäre, mit Ausnahme des Zweckverbandes Sparkasse Mittelholstein, der Stiftung Spar- und Leih-Kasse in Rendsburg, der Stadt Büdelsdorf und der HASPA Finanzholding.

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat schlägt den wahlberechtigten Stammaktionären vor, im Rahmen der Hauptversammlung Herrn Felix Rumpf, Nortorf, in den Beirat der Privataktionäre zu wählen.

Innerhalb einer Woche nach Einladung zu dieser Versammlung können aus dem Kreis der gemäß § 25 Abs. 1 der Satzung wahlberechtigten Aktionäre Gegenvorschläge unterbreitet werden, die an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Sparkasse Mittelholstein AG, Herrn Dr. Jörg Wildgruber, Röhlingsplatz 1, 24768 Rendsburg, zu richten sind.

Zu TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft

Die Hauptversammlung wird gebeten, die Satzung der Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft zu ändern.

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Die Satzung der Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft wird wie folgt geändert:

1.)

§ 1a erhält folgende Überschrift:

Grundkapital, Aktien

2.)

§ 1a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Die Aktien lauten auf den Namen. Die Übertragung der Aktien ist an die Zustimmung des Aufsichtsrates mit zwei Drittel der abgegebenen Stimmen gebunden. Eine Übertragung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch einen Erbfall sowie einer daraus entstehenden Vermögensauseinandersetzung unterliegen nicht dem Zustimmungserfordernis des Aufsichtsrates.

3.)

§ 1a Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Über mehrere Aktien kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Sammelurkunde ausgestellt werden. Über Form und Inhalt der Aktienurkunden, der Gewinnanteil- und der Erneuerungsscheine entscheidet der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils wird ausgeschlossen. Er ist verpflichtet, sein Depotkonto zur buchmäßigen Verwaltung der Aktien bei der Sparkasse Mittelholstein AG zu führen.

4.)

§ 1a Abs. 4 entfällt.

5.)

In § 4 Satz 1 wird im Klammerzusatz am Satzende „§ 39“ durch „§ 38“ ersetzt.

6.)

In § 24 Abs. 6 Satz 4 wird „§ 10 KWG“ durch „Artikel 25 CRR“ ersetzt.

7.)

In § 24 Abs. 7 Satz 2 wird „§ 32“ durch „§ 31“ ersetzt.

8.)

§ 24 Abs. 9 entfällt.

9.)

§ 25 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die Hauptversammlung wählt einen Beirat der Privataktionäre. Bei der Wahl sind juristische Personen oder Personengesellschaften unter den Aktionären nicht wahlberechtigt. Für die Besetzung macht der Aufsichtsrat einen Vorschlag. Die Aktionäre können innerhalb einer Woche nach Einladung zur Hauptversammlung Gegenvorschläge unterbreiten, die an den Aufsichtsratsvorsitzenden zu richten sind.

10.)

§ 25 Abs. 2 wird folgender Satz 4 angefügt:

Für Beiratsmitglieder, die während der Wahlperiode ausscheiden, kann der Aufsichtsrat Ersatzmitglieder bis zum Ende der Wahlperiode bestellen.

11.)

§ 26 Abs. 2 Nr. 1 erhält folgende Fassung:

die Wahl

a)

des Vorsitzenden des Aufsichtsrates und mindestens eines Stellvertreters sowie

b)

der zu wählenden Mitglieder, Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse des Aufsichtsrates;

12.)

§ 26 Abs. 2 Nr. 5 erhält folgende Fassung:

den Erlass der Geschäftsanweisungen oder Geschäftsordnungen für den Vorstand und die Ausschüsse des Aufsichtsrates,

13.)

§ 26 Abs. 2 Nr. 6 erhält folgende Fassung:

die Zustimmung zu der vom Vorstand aufzustellenden Mehrjahresplanung,

14.)

§ 27 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder – bei seiner Verhinderung – einer seiner Stellvertreter anwesend sind.

15.)

§ 28 entfällt. Die folgenden Paragrafen rücken jeweils um eine Stelle auf.

16.)

§ 29 (neu) erhält folgende Fassung:

Der Vorstand führt seine Geschäfte in eigener Verantwortung. Er kann im Rahmen der Geschäftsanweisung oder Geschäftsordnung die Ausübung seiner Befugnisse zur Geschäftsführung in begrenztem Umfang auf seine Mitglieder oder Beschäftigten zur Erledigung übertragen; dies gilt nicht für Entscheidungen über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.

17.)

§ 34 (neu) erhält folgende Fassung:

Der Vorstand hat vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat eine Mehrjahresplanung zur Zustimmung vorzulegen.

18.)

In § 35 Abs. 3 Satz 2 (neu) wird „§ 39“ durch „§ 38“ ersetzt.

19.)

§ 37 Abs. 5 (neu) erhält folgende Fassung:

Das nach Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen ist an die Aktionäre auszuschütten.

Zu TOP 6
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015 der Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Der sich aus dem Jahresabschluss 2015 ergebende Bilanzgewinn in Höhe von 2.563.043,93 Euro
ist wie folgt zu verwenden:
a) an die Aktionäre auszuschüttender Betrag
Dividende in Höhe von 2,05 Euro je Aktie 1.377.183,85 Euro
b) in die anderen Gewinnrücklagen einzustellender Betrag 1.185.860,08 Euro

Zu TOP 7
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Über die Entlastung der Vorstandsmitglieder Manfred Buncke, Dr. Sören Abendroth und Bernd Jäger für das Geschäftsjahr 2015 wird in einem Block abgestimmt.

Den Mitgliedern des Vorstandes wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

Zu TOP 8
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Katrin Blumenberg, Michael Böhmer, Jan-Peter Bornholt, Andreas Breitner, Klaus-Dieter Bruhns, Pierre Gilgenast, Volker Feldhusen, Jürgen Hein, Bernd Irps, Hans Kaack, Andreas Kienemann, Fred Kühbandner, Antje Lembrecht, Dr. Christopher Leptien, Alexander Lerbs, Olav Melbye, Udo Tausendfreund, Rolf Teucher, Norbert Tietje, Jens van der Walle, Dr. Jörg Wildgruber, Dr. Cirsten Witt und Matthias Wittstock für das Geschäftsjahr 2015 wird in einem Block abgestimmt.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

Zu TOP 9
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates

Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 wird die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein, Faluner Weg 6, 24109 Kiel, bestellt.

Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Manfred Buncke Dr. Sören Abendroth Bernd Jäger
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