Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft
Hamburg
– ISIN DE000HLAG475 –
– Wertpapierkennnummer HLAG47 –
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der
am Mittwoch, den 1. Juni 2016,
um 10.00 Uhr
im Mehr! Theater am Großmarkt,
Banksstraße 28, 20097 Hamburg,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft
ein.
I. Tagesordnung und Beschlussvorschläge
1. |
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversammlung die folgenden Vorlagen zugänglich:
Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind über die Internetadresse
zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 23. März 2016 gebilligt. Der Jahresabschluss ist mit seiner Billigung durch den Aufsichtsrat festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG ist somit nicht erforderlich. Die Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind vielmehr der Hauptversammlung zugänglich zu machen und sollen dieser erläutert werden, ohne dass es (abgesehen von der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2) nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2016 und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor zu beschließen:
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können. |
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Das geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder soll der Hauptversammlung nach § 120 Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Der Vergütungsbericht, in dem das geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder dargestellt ist, findet sich als Bestandteil des Konzernlageberichts der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft im Geschäftsbericht 2015. Der Geschäftsbericht ist über die Internetadresse www.hapag-lloyd.com/hv zugänglich und liegt während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. |
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7. |
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Der Aufsichtsrat der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft setzt sich gegenwärtig nach § 96 Abs. 1 und 2, § 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG in Verbindung mit § 9.1 der Satzung der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft aus je sechs Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Die gegenwärtige Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder Horst Baier, Karl Gernandt und Dr. Rainer Klemmt-Nissen endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 1. Juni 2016. Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
Die Wahlvorschläge beruhen auf entsprechenden Vorschlägen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats. Die Vorschläge wurden auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele abgegeben. Von den vom Aufsichtsrat Vorgeschlagenen erfüllt Frau Gehrt in Anbetracht ihrer langjährigen beruflichen Praxis und aufgrund ihrer Unabhängigkeit die Voraussetzungen als unabhängige Finanzexpertin gemäß § 100 Abs. 5 AktG. Es ist geplant, die Hauptversammlung über die Wahlvorschläge einzeln abstimmen zu lassen (Einzelwahl). Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 124 Abs. 2 Satz 2 AktG: Im Aufsichtsrat müssen bei seiner gegenwärtigen Größe (zwölf Mitglieder) mindestens vier Sitze von Frauen und vier Sitze von Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG (das heißt Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern) zu erfüllen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat auf der Seite der Anteilseignervertreter sechs Männer und keine Frau und auf der Seite der Arbeitnehmervertreter zwei Frauen und vier Männer an. Mit Beendigung der Hauptversammlung am 1. Juni 2016 werden aufgrund der bereits erfolgten Neuwahl der Arbeitnehmervertreter dem Aufsichtsrat auf der Seite der Arbeitnehmervertreter drei Frauen und drei Männer angehören. In der Hauptversammlung am 1. Juni 2016 ist danach für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung mindestens eine Frau als Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen, um bei der gegenwärtigen Größe des Aufsichtsrats das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG zu erfüllen. Der Gesamterfüllung wurde nicht nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Frau Gehrt ist Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: TUI Deutschland GmbH Herr Gernandt ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Herr Gernandt ist Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien der folgenden Wirtschaftsunternehmen: Kühne + Nagel International AG Kühne Holding AG HSV Fußball AG Kühne Logistics University Herr Dr. Klemmt-Nissen ist Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten der folgenden Gesellschaften: Hamburger Hochbahn AG HSH Nordbank AG Vattenfall Wärme Hamburg GmbH Herr Dr. Klemmt-Nissen ist Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: HMC Hamburg Messe und Congress GmbH Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen über die nachfolgend genannten Beziehungen hinaus keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen den vom Aufsichtsrat zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Personen und den Gesellschaften des Hapag-Lloyd Konzerns, den Organen der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien an der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär andererseits:
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8. |
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und Satzungsänderung Damit die Gesellschaft auch in Zukunft ausreichend qualifizierte Mitglieder für den Aufsichtsrat gewinnen kann, ist die Arbeit im Aufsichtsrat angemessen zu vergüten. Vor dem Hintergrund der gewachsenen Aufgaben und der Verantwortung des Aufsichtsrats soll die derzeitige in der Satzung vorgesehene Vergütungsstruktur an die gestiegenen Anforderungen bei einer börsennotierten Gesellschaft angepasst werden und den Aufsichtsratsmitgliedern eine marktübliche Vergütung gewährt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: § 12.1 der Satzung wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung der hier vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister aufgehoben und wie folgt neu gefasst: „Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält als Vergütung für jedes volle Geschäftsjahr Euro 50.000. Für den Aufsichtsratsvorsitzenden beträgt die Jahresvergütung das Dreifache, für die stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden das Eineinhalbfache des in Satz 1 genannten Betrages. Zusätzlich zu der in Satz 1 festgelegten Vergütung erhalten Mitglieder eines Ausschusses, mit Ausnahme des Nominierungsausschusses und des Ausschusses gemäß § 27 Abs. 3 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer, Euro 10.000 und Vorsitzende eines Ausschusses Euro 20.000 für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Mitgliedschaft in dem jeweiligen Ausschuss. Soweit Aufsichtsratsmitglieder für eine Tätigkeit im Aufsichtsrat einer Tochtergesellschaft der Hapag-Lloyd AG eine Vergütung erhalten, ist diese Vergütung auf die Vergütung nach den vorstehenden Sätzen 1 bis 3 anzurechnen.“ |
II. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig, das heißt
bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter der nachfolgenden Adresse Hapag-Lloyd AG angemeldet haben. Für die Fristwahrung ist jeweils der Zugang der Anmeldung maßgeblich. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt demgemäß auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht. Hinsichtlich der Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden allerdings in der Zeit von Donnerstag, den 26. Mai 2016 bis zum Tag der Hauptversammlung, also bis Mittwoch, den 1. Juni 2016 (je einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am Mittwoch, den 25. Mai 2016 (sogenannter Technical Record Date). Kreditinstitute, die den Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Aktionärsvereinigungen und Personen sowie die den Kreditinstituten nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Institute und Unternehmen dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Einzelheiten zu dieser Ermächtigung finden sich in § 135 AktG. |
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2. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
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3. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG
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4. |
Hauptversammlungsunterlagen, Internetseite mit den Informationen nach § 124a AktG Der Inhalt der Einberufung, eine Erläuterung, warum zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst werden soll, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung sowie etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen im Sinn des § 122 Abs. 2 AktG sind über die Internetadresse
zugänglich. Die Einberufung mit der vollständigen Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat wurde am 25. April 2016 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und zudem solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. |
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5. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien, die sämtlich mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind, beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 118.110.917 (Angabe gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes). |
Hamburg, im April 2016
Hapag-Lloyd AG
Der Vorstand