Agrar AG Unstruttal Großvargula – Außerordentliche Hauptversammlung 2016

Agrar AG Unstruttal Großvargula

Großvargula

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie ein zur außerordentlichen Hauptversammlung der Agrar AG Unstruttal Großvargula am Dienstag, den 14.06.2016, um 14.00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft Kleinvargulaer Straße 143a, 99958 Großvargula.

I. Tagesordnung

Einziger Tagesordnungspunkt: Wahl des Aufsichtsrats

Der gemäß § 95 Abs. 1 AktG, § 5 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat ist gemäß § 96 Abs. 1 AktG ausschließlich mit Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre besetzt.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der Gesellschaft haben angekündigt, ihr Amt mit Ablauf des 30.06.2016 niederzulegen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:

 

die bisherigen Mitglieder

Herr Siegfried Baumgart, geboren am 23.02.1943, Tierpfleger, wohnhaft Gräfentonnaer Str. 42 in 99958 Großvargula,

Herr Bernhard Lachert, geboren am 28.11.1949, Landwirt, wohnhaft Gräfentonnaer Str. 22 in 99958 Großvargula

 

sowie ferner

Herr Andreas Fernekorn, geboren am 05.03.1963, wohnhaft Egelseeweg 98 in 99974 Mühlhausen.

Herr Fernekorn ist derzeit Vorstand der Agrar AG Unstruttal Großvargula. Herr Fernekorn hat angekündigt, sein bisheriges Amt als Vorstand mit Ablauf zum 30.06.2016 niederzulegen.

 

Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt mit Wirkung zum 01.07.2016.

Im Übrigen erfolgt die Wahl gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 285.198,61 und ist eingeteilt in 27.890 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Gemäß § 10 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft i.V.m. § 67 Abs. 2 AktG ist jeder im Aktienregister eingetragene Aktionär zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt.

Die Aktionäre sind berechtigt, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten auszuüben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Gegenvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG gegen den Wahlvorschlag des Aufsichtsrats sind per Post (Kleinvargulaer Straße 143a, 99958 Großvargula), per Telefax (036042-701-99) oder per E-Mail (info@agrarunstruttal.de) an die Gesellschaft zu senden. Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, derartige Vorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG den übrigen Aktionären zugänglich zu machen, wenn diese bis spätestens am 30.05.2016 bei einer der vorgenannten Adressen eingehen.

Anträge oder Anfragen sind ausschließlich an die vorstehend angegebene Adresse zu richten.

 

Agrar AG Unstruttal Großvargula

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

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