ERNST² Architekten AG – Hauptversammlung 2016

ERNST² Architekten AG

Stuttgart

Einladung zur Hauptversammlung

 

Wir laden hiermit die Aktionäre zu der am

Freitag, den 17. Juni 2016, 14 Uhr

in den Räumen des Kongress- und Veranstaltungszentrum Atrium am Robert-Bosch-Krankenhaus, Auerbachstr. 120, 70376 Stuttgart stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
der ERNST² Architekten AG mit Sitz in Stuttgart

ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ERNST² Architekten AG für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von EUR 767.610,49 eine Dividende von EUR 2,10 je Aktie, das sind insgesamt EUR 228.879,00, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 108.990,00 an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von EUR 538.731,49 im Gewinnvortrag zu belassen.

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der ERNST² Architekten AG, Martin-Luther-Straße 40, 70372 Stuttgart zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus; zusätzlich wird jedem Aktionär per E-Mail ein Link zugesandt, welcher den elektronischen Abruf der Unterlagen ermöglicht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär zudem unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

3.

Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Zustimmung zur Verfügung über Aktien (§ 7 Abs. 3 der Satzung)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Verkauf sowie der Abtretung von 80 Aktien mit den Aktiennummern 101.621 – 101.700 des Aktionärs Alexander Haug, 02.05.1978, Eschenstr. 53a, 81547 München, eingetragen im Aktienregister der Gesellschaft unter der Nummer 20, an Andreas Feist, 26.08.1958, Saarstr. 20, 73230 Kirchheim, und dem Verkauf sowie der Abtretung von 120 Aktien mit den Aktiennummern 101.701 – 101.820 des Aktionärs Alexander Haug, 02.05.1978, Eschenstr. 53a, 81547 München, eingetragen im Aktienregister der Gesellschaft unter der Nummer 20, an Martin Schibel, 09.05.1963, Gutenbergstr. 62, 70176 Stuttgart, zuzustimmen.

6.

Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:

a)

§ 4 der Satzung wird wie folgt geändert:

Die Gesellschaft veröffentlicht ihre Bekanntmachungen ausschließlich im Bundesanzeiger.“

b)

§ 13 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt geändert:

Die Einberufung muss mindestens 30 Tage vor dem Tage der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung erfolgen, wobei der Tag der Versammlung sowie der Tag der Einberufung nicht mitzurechnen sind. Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist (§ 14 Absatz 1).

Sind die Aktionäre der Gesellschaft namentlich bekannt, so kann die Hauptversammlung schriftlich, durch Telefax, per E-Mail oder mithilfe sonstiger gebräuchlicher Telekommunikationsmittel, soweit diese den Nachweis der Absendung ermöglichen, einberufen werden. Der Tag der Absendung gilt als Tag der Bekanntmachung.

c)

§ 14 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform (§ 126b BGB) mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugegen. Bei der Berechnung der Anmeldefrist sind weder der Tag des Zugangs der Anmeldung noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen.

d)

§ 14 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt geändert:

Jede Aktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht beginnt mit der vollständigen Leistung der Einlage. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. § 134 Abs. 3 S. 5 und § 135 AktG bleiben unberührt

e)

§ 14 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt geändert:

Eine treuhänderische Übertragung von Aktien und/oder Ausübung von Aktionärsrechten oder Geschäftsführerbefugnissen ist unzulässig. Stimmberechtigte Aktien dürfen nicht für Rechnung Dritter gehalten werden.“

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter berechtigt. Umschreibungen im Aktienbuch finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt.

Sofern Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können Sie Ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift der ERNST² Architekten AG, Martin-Luther-Straße 40, 70372 Stuttgart, per Post, per Telefax unter der Telefax-Nr. 0711.520896.20 oder per E-Mail unter der Anschrift [buchhaltung@ernst2-architekten.de]. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 2. Juni 2016, 24.00 Uhr der Gesellschaft zugehen.

 

Stuttgart, den 13.05. 2016

 

ERNST² ARCHITEKTEN AG
Dipl.-Ing. Stefan Ernst
Vorstand
ERNST² ARCHITEKTEN AG
Dipl.-Ing. Markus Ernst
Vorstand
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