ESÜDRO Einkaufsgesellschaft Deutscher Drogisten AG – Hauptversammlung 2016

ESÜDRO Einkaufsgesellschaft Deutscher Drogisten AG

Hockenheim

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 30. Juni 2016
in deren Geschäftsräumen Talhausstraße 4, 68766 Hockenheim

Wir laden hiermit die Aktionäre der ESÜDRO Einkaufsgesellschaft Deutscher Drogisten AG („ESÜDRO AG“) zu der am

Donnerstag, den 30. Juni 2016, um 11.00 Uhr,

im Hause der ESÜDRO AG,
Talhausstraße 4,
68766 Hockenheim,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I. Teilnahme- und Stimmrechtsvoraussetzungen, Stimmrechtsvollmacht

Schriftliche Anmeldung erforderlich

Voraussetzung für Ihr Aktionärsrecht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung Ihres Stimmrechtes ist gemäß § 21 der Satzung, dass Sie sich spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung schriftlich beim Vorstand angemeldet haben. Die Anmeldefrist läuft am 22. Juni 2016 ab.

Aktienhinterlegung keine Teilnahmevoraussetzung

Da über die Aktien an der ESÜDRO AG bisher keine Aktienurkunden ausgegeben wurden, kommt eine Hinterlegung von Aktien gemäß § 21 der Satzung vorliegend nicht in Betracht. Die Hinterlegung Ihrer Aktien ist daher keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Vollmacht

Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann durch Bevollmächtigung ausgeübt werden. Auch eine Vereinigung von Aktionären kann bevollmächtigt werden. Gemäß § 22 Abs. 3 der Satzung der ESÜDRO AG ist die schriftliche Vollmacht zusammen mit der Anmeldung des Bevollmächtigten spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung dem Vorstand vorzulegen, spätestens also am 22. Juni 2016.

II. Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung

1.

Vorlage und Erläuterung des Jahresabschlusses der ESÜDRO AG zum 31. Dezember 2015 und des Berichts des Aufsichtsrates sowie des Vorschlags zur Deckung des Bilanzverlusts.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 375.381,31 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates, für ihre Tätigkeit Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat schlägt vor

a)

Herrn Markus Hartig, Kaufmann, wohnhaft in 41539 Dormagen

b)

Herrn Matthias Major, Rechtsanwalt, wohnhaft in 69126 Heidelberg

sowie

c)

Herrn Henk M. van Mulukom, Kaufmann, wohnhaft in NL-6564 AC Heilig Landstichting

mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung vom 30. Juni 2016 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gem. §§ 96, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an Wahlvorschläge gebunden.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Jens Lehmann – Wirtschaftsprüfer –, Friedrich-Karl-Straße 14, 68165 Mannheim, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen, sofern im Geschäftsjahr 2016 die Kriterien einer Prüfungspflicht erfüllt werden.

Hinweise auf zur Aussicht ausliegende Unterlagen, Veröffentlichung von Gegenanträgen

Der Jahresabschluss der ESÜDRO AG zum 31. Dezember 2015, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzverlusts liegen ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der ESÜDRO AG, Talhausstr. 4 in 68766 Hockenheim zur Einsicht der Aktionäre aus und werden auf Anforderung jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich in Abschrift überlassen.

Ferner liegt zur Information der Aktionäre ab Einberufung der Hauptversammlung die aktuelle Satzung der Gesellschaft zur Einsicht in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus und wird jedem Aktionär auf Anforderung zugesandt.

Rechtzeitig unter oben stehender Adresse eingegangene und ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse WWW.ESUEDRO.DE zugänglich gemacht.

 

Hockenheim, im Mai 2016

Der Vorstand

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