BioM Aktiengesellschaft Munich BioTech Development – Hauptversammlung 2016

BioM Aktiengesellschaft Munich BioTech Development

Planegg, Ortsteil Martinsried

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am 11. Juli 2016 um 10:00 Uhr
im Konferenzraum der BioM GmbH
im Innovations- und Gründerzentrum Biotechnologie IZB, West II, 3. Stock,
Am Klopferspitz 19a, 82152 Martinsried/München,
stattfindenden
ordentliche Hauptversammlung
eingeladen.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

Ausgelegte Unterlagen

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft Am Klopferspitz 19a, 82152 Martinsried/München und auch in der Hauptversammlung zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift dieser Unterlagen unverzüglich und kostenlos zugesandt.

Teilnahmebestimmungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung der BioM Aktiengesellschaft Munich BioTech Development nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bis spätestens Montag, den 4. Juli 2016, 24.00 Uhr, in Textform bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse angemeldet haben:

BioM Aktiengesellschaft Munich BioTech Development
Am Klopferspitz 19a, 82152 Martinsried/München
Fax: 089 / 89 96 79 79
E-Mail: finance@bio-m.de

Allgemeine Hinweise

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, insbesondere auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen.

Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG, § 135 Abs. 10 i.V.m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution erteilt werden, bedürfen der Textform. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und ihren Nachweis gegenüber der Gesellschaft.

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG, § 135 Abs. 10 i.V.m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Sollte ein Aktionär daher ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, so ist dringend zu empfehlen, sich mit diesen über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.

Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, bereits im Vorfeld der Hauptversammlung einen von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne Weisungen ist die Wahrnehmung des Stimmrechts durch den Stimmrechtsvertreter per Vollmacht ausgeschlossen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Aktionäre der Gesellschaft erhalten von der Gesellschaft ein Formular für die Vollmachtserteilung nebst Erläuterungen. Im Falle der Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist das ausgefüllte Vollmachtformular mit den Weisungen zur Stimmrechtsausübung in Textform an die oben genannte Adresse zu senden. Die Vollmacht und Weisungen können in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 11. Juli 2016, 10.00 Uhr unter der oben genannten Adresse bei der Gesellschaft eingehen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Auch den Vorzugsaktionären der Gesellschaft steht aufgrund § 140 Abs. 2 AktG ein Stimmrecht und damit die Möglichkeit der Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht zu.

Anträge und Wahlvorschläge

Anträge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

BioM Aktiengesellschaft Munich BioTech Development
Am Klopferspitz 19a, 82152 Martinsried/München
Fax: 089 / 89 96 79 79
E-Mail: finance@bio-m.de

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Ordnungsgemäße Gegenanträge gegen den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden den anderen Aktionären und den sonst in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten nur dann zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 27. Juni 2016, 24.00 Uhr, an die vorgenannte Adresse übersandt werden. Für Wahlvorschläge von Aktionären gilt dies sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden.

Martinsried, im Juni 2016
BioM Aktiengesellschaft Munich BioTech Development
Der Vorstand
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