Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922: Einberufung der Hauptversammlung

Mönchengladbach

WKN 806360 /​ ISIN DE 0008063603
WKN 806366 /​ ISIN DE 0008063660

Angaben nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212

A.

Inhalt der Mitteilung

1.

Eindeutige Kennung des Ereignisses:

Ordentliche virtuelle Hauptversammlung 2021 der Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922 (Formale Angabe gemäß EU-DVO: GladbacherBankAG1922_​oHV_​20210609)

2.

Art der Mitteilung: Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung

(Formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM)

B.

Angaben zum Emittenten

1.

ISIN: DE0008063603 (Inhaberaktien)

2.

ISIN: DE0008063660 (Namensaktien)

3.

Name des Emittenten: Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922

C.

Angaben zur Hauptversammlung

1.

Datum der Hauptversammlung: 09. Juni 2021 (Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20210609)

2.

Uhrzeit der Hauptversammlung: 16:00 Uhr (MESZ)

(Formale Angabe gemäß EU-DVO: 14:00 Uhr (UTC))

3.

Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung

(Formale Angabe gemäß EU-DVO: GMET)

4.

Ort der Hauptversammlung:

Ort der Hauptversammlung i.S.d. AktG:

Borussia-Park, Hennes-Weisweiler-Allee 1, 41179 Mönchengladbach

URL zum passwortgeschützten virtuellen Veranstaltungsort:

www.gladbacher-bank.de/​hauptversammlung2021

5.

Aufzeichnungsdatum Inhaberaktien:

Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich gem. Satzung auf den Tagesbeginn am 19. Mai 2021 zu beziehen. Hingegen ist das Aufzeichnungsdatum (Nachweisstichtag) nach der EU-DVO mit Bezug auf den Anteilsbesitz bei Geschäftsschluss anzugeben und entspricht daher dem 18. Mai 2021. (Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20210518)

6.

Aufzeichnungsdatum Namensaktien:

4. Juni 2021, 24:00 (MESZ) (entspricht 22:00 Uhr (UTC) koordinierte Weltzeit) – Umschreibestopp/​technical record date (Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20210604)

7.

Uniform Resource Locator (URL):

www.gladbacher-bank.de/​hauptversammlung2021

Einberufung der Hauptversammlung

Hiermit berufen wir die ordentliche Hauptversammlung der Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922 mit Sitz in Mönchengladbach ein. Sie findet statt

am Mittwoch, 09. Juni 2021, 16:00 Uhr.

Die Hauptversammlung wird als

virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

abgehalten. Die virtuelle Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre unter

www.gladbacher-bank.de/​hauptversammlung2021

live im Internet übertragen. Dort befindet sich auch unser elektronisches Hauptversammlungsportal (HV-Portal). Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich durch Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation über das HV-Portal oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Borussia-Park, Hennes-Weisweiler-Allee 1, 41179 Mönchengladbach.

A.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Gesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2020 in Höhe von EUR 2.246.355,00 zur Zahlung einer Dividende von EUR 22,50 je dividendenberechtigter Stückaktie (bei derzeit 99.838 Stückaktien) zu verwenden.

Der Bilanzgewinn setzt sich zusammen aus dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR 1.497.570,00 und dem laufenden Jahresüberschuss in Höhe von EUR 748.785,00. Die vorgeschlagene Dividendenzahlung setzt sich somit aus einer Dividende von EUR 15,00 für das Geschäftsjahr 2019 und einer Dividende von EUR 7,50 für das Geschäftsjahr 2020 zusammen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeiten von Herrn Dr. Peter Achten und Herrn Roger Brandts enden turnusmäßig zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2021. Daher sind Neuwahlen erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Aktiengesetz und §§ 1 Absatz 1 Nr. 1, 4 Absatz 1 Drittelbeteiligungsgesetz sowie § 11 der Satzung der Gesellschaft zusammen und besteht aus sechs Mitgliedern. Vier Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt, zwei Arbeitnehmervertreter nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes durch die Arbeitnehmer. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt folgende Personen zur Wiederwahl vor:

5.1

Herrn Dr. Peter Achten, Niederkrüchten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. und des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen – Rheinland e.V., Düsseldorf.

5.2

Herrn Roger Brandts, Mönchengladbach, Geschäftsführender Gesellschafter der Fynch-Hatton Textilhandelsgesellschaft mbH, Mönchengladbach.

Die Wahl erfolgt für die Dauer von drei Jahren, von Hauptversammlung zu Hauptversammlung gerechnet.

6.

Beschlussfassung über Änderungen der Satzung

Die nachfolgend vorgeschlagenen Satzungsänderungen beinhalten Klarstellungen bzw. Vereinfachungen in Bezug auf ein zeitgemäßes Anmeldeverfahren, die Form der Bevollmächtigung und die Stimmabgabe in der Hauptversammlung.

6.1

Beschlussfassung über die Änderung des § 17 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Wortlaut des bisherigen § 17 der Satzung durch folgenden Wortlaut zu ersetzen:

§ 17

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Namensaktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung in Textform oder auf elektronischem Wege unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse anmelden. Umschreibungen im Aktienregister finden aus arbeitstechnischen Gründen zwischen dem Ende des letzten Tages der Anmeldefrist und dem Ende des Tages der Hauptversammlung nicht statt.

Inhaberaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigt, sofern sie sich zur Hauptversammlung in Textform oder auf elektronischem Wege unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz durch Übersendung eines in Textform erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung zu beziehen.

Die Anmeldung und bei Inhaberaktionären zusätzlich der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens vier Tage vor der Versammlung unter der in der Einberufung genannten Adresse zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.

6.2

Beschlussfassung über die Änderung des § 17a der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Wortlaut des bisherigen § 17a der Satzung durch folgenden Wortlaut zu ersetzen:

§ 17a

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. In der Einberufung können weitere Erleichterungen bestimmt werden. Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen. § 135 AktG bleibt unberührt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Der Vorstand kann vorsehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand bestimmt auch die näheren Einzelheiten des Verfahrens, die er in der Einberufung der Hauptversammlung bekanntmacht.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Audit GmbH Karlsruhe Stuttgart Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

B.

Weitere Angaben zur Einberufung

Nach §§ 121 Absatz 3, 123 Absatz 2 und Absatz 3, 124 Absatz 2 und Absatz 3 AktG in Verbindung mit § 17 der Satzung der Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922 sind wir als nicht börsennotierte Gesellschaft in der Einberufung im Wesentlichen zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie der nachfolgend genannten Adressen verpflichtet. Soweit im Folgenden Hinweise erteilt werden, die über die zwingenden gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, erfolgen sie freiwillig, um Ihnen als Aktionärinnen und Aktionären die Teilnahme an unserer Hauptversammlung zu erleichtern.

1.

Anmeldung zur Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Namensaktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich zur Hauptversammlung in Textform anmelden. Umschreibungen im Aktienregister finden aus arbeitstechnischen Gründen in dem Zeitraum zwischen dem 04. Juni 2021 (24:00 Uhr) und dem 09. Juni 2021 (24:00 Uhr) nicht statt (Umschreibungsstopp bzw. technical record date).

Inhaberaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, sofern sie sich zur Hauptversammlung in Textform anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz durch Übersendung eines in Textform erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also auf den 19. Mai 2021 (00:00 Uhr) zu beziehen.

Die Anmeldung und bei Inhaberaktionären zusätzlich der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum 04. Juni 2021 (24:00 Uhr) unter der folgenden Adresse zugehen:

Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
D-80637 München
Telefax: +49 (0)89 21 0 27-288
E-Mail: anmeldestelle@linkmarketservices.de

2.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569) vom 27. März 2020 in der Fassung des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (Bundesgesetzblatt I 2020, S. 3328) (nachfolgend „Covid-19-Gesetz“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen.

Die Hauptversammlung wird am 09. Juni 2021 um 16:00 Uhr live im Internet übertragen:

www.gladbacher-bank.de/​hauptversammlung2021

Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen möchten, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden. Den für den Online-Zugang zum HV-Portal erforderlichen Internet-Zugangscode erhalten unsere Namensaktionäre bereits mit ihren Anmeldeunterlagen. Soweit Inhaberaktionäre von uns kein entsprechendes Anschreiben mit Anmeldeunterlagen erhalten, werden ihnen die Internet-Zugangscodes nach ordnungsgemäßer Anmeldung über ihre Depotbanken ebenfalls von uns zur Verfügung gestellt.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich durch Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation über das HV-Portal oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens zum 07. Juni 2021 (24:00 Uhr) im Wege elektronischer Kommunikation in deutscher Sprache einzureichen. Hierfür steht im HV-Portal unter

www.gladbacher-bank.de/​hauptversammlung2021

ein elektronisches System zur Verfügung. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.

Während der Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung können von Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, bis zum Ende der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation zu Protokoll des Notars erklärt werden. Hierfür steht im HV-Portal unter

www.gladbacher-bank.de/​hauptversammlung2021

ein elektronisches System zur Verfügung. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation

Aktionäre beziehungsweise Aktionärsvertreter können ihre Stimmen durch Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation abgeben.

Die Stimmabgabe per Briefwahl erfolgt ausschließlich über das HV-Portal unter

www.gladbacher-bank.de/​hauptversammlung2021

Die Briefwahl sowie deren Widerruf beziehungsweise deren Änderungen können vor und auch noch während der Hauptversammlung im Internet vorgenommen werden, müssen jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung vorliegen.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind Herr Wirtschaftsprüfer Dr. Richard Schulze zur Wiesch und Herr Wirtschaftsprüfer Guido Conrads, beide geschäftsansässig Bismarckstr. 87 in 41061 Mönchengladbach, c/​o Dres. Schulze zur Wiesch und Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Wenn Aktionäre von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen sie sich hierzu wie oben ausgeführt zur Hauptversammlung anmelden. Inhaberaktionäre erhalten dann Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung beziehungsweise die zur Vollmachts- und Weisungserteilung per Internet notwendigen Informationen; unseren Namensaktionären werden diese Formulare und Informationen bereits mit den Anmeldeunterlagen übersandt. Per Post, per Telefax oder per E-Mail erteilte Vollmachten und Weisungen müssen bis zum 08. Juni 2021 (24:00 Uhr) bei der Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922 unter der in den Unterlagen genannten Adresse, Faxnummer beziehungsweise E-Mail-Adresse eingegangen sein. Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das Internet unter

www.gladbacher-bank.de/​hauptversammlung2021

ist vor und auch noch während der Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung vorliegen.

Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/​Weisungen eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Wenn darüber hinaus auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per Internet, 2. per E-Mail, 3. per Telefax und 4. in Papierform. Zu jedem Tagesordnungspunkt muss eine ausdrückliche Weisung vorliegen. Ohne ausdrückliche Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten können die Stimmrechtsvertreter von der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erklären keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars.

5.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen sonstigen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch sonstige Bevollmächtigte, zum Beispiel durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes (nur bei Inhaberaktien) und eine fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach Maßgabe der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen erforderlich. Ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung erhalten unsere Namensaktionäre bereits mit den Anmeldeunterlagen; unsere Inhaberaktionäre erhalten von uns ein Vollmachtsformular und entsprechende Informationen spätestens nach ordnungsgemäßer Anmeldung über ihre Depotbanken.

Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich durch Briefwahl im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Portal oder durch Erteilung von (Unter-)vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (siehe oben).

Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden und bedürfen, sofern keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird, der Textform (§ 126b BGB). Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft.

Der Nachweis kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte den Nachweis (z.B. die Vollmacht im Original oder in Kopie bzw. als Scan) per Post, Telefax oder E-Mail an die folgende Adresse übermittelt:

Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
D-80637 München
Telefax: +49 (0)89 21 0 27-288
E-Mail: anmeldestelle@linkmarketservices.de

Diese Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll, ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem Postweg, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis zum 08. Juni 2021 (24:00 Uhr) (Tag des Posteingangs) zugehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per Telefax oder E-Mail ist auch am Tag der Hauptversammlung, und zwar bis zum Beginn der Abstimmungen, noch möglich.

Vollmachten können bis zum Tag der Hauptversammlung, und zwar bis zum Beginn der Abstimmungen, auch elektronisch über das HV-Portal unter

www.gladbacher-bank.de/​hauptversammlung2021

erteilt werden. Dort kann bis zum Beginn der Abstimmungen auch ein Widerruf erfolgen.

Die Möglichkeit zur Ausübung der Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Zuschaltung über das HV-Portal erfordert, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber den Internet-Zugangscode erhält. Den für den Online-Zugang zum HV-Portal erforderlichen Internet-Zugangscode erhalten unsere Namensaktionäre bereits mit ihren Anmeldeunterlagen. Soweit Inhaberaktionäre von uns kein entsprechendes Anschreiben mit Anmeldeunterlagen erhalten, werden ihnen die Internet-Zugangscodes nach ordnungsgemäßer Anmeldung durch ihre Depotbanken von uns zur Verfügung gestellt.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen.

6.

Rechte der Aktionäre

a)

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss bis zum 15. Mai 2021 (24:00 Uhr) zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922
– Vorstandssekretariat –
Bismarckstraße 50-52
41061 Mönchengladbach

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten. § 121 Absatz 7 AktG ist für die Berechnung der Frist entsprechend anzuwenden. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts aus.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Wahlvorschläge machen. Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Absatz 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf den Internetseiten der Gesellschaft unter

www.gladbacher-bank.de/​hauptversammlung2021

zugänglich, wenn ihr Gegenanträge mit Begründung unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 25. Mai 2021 (24:00 Uhr), zugegangen sind:

Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922
– Vorstandssekretariat –
Bismarckstraße 50-52
41061 Mönchengladbach
Telefax: +49 2161 249-49113
E-Mail: hv@gladbacher-bank.de

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann der Vorstand unter den in § 126 Absatz 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen.

Für Wahlvorschläge gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Absatz 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Absatz 3 Satz 4 AktG enthalten.

Ein nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag gilt als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.

c)

Fragerecht nach § 131 Absatz 1 AktG, § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19-Gesetz

Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer virtuellen Hauptversammlung nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19-Gesetz erheblich eingeschränkt. Danach haben die Aktionäre lediglich das Recht, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 Covid-19-Gesetz). Der Vorstand kann zudem festlegen, dass Fragen spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon hat der Vorstand der Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922 mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch gemacht. Fragen der Aktionäre sind daher bis spätestens zum 07. Juni 2021 (24:00 Uhr) im Wege elektronischer Kommunikation über das unter

www.gladbacher-bank.de/​hauptversammlung2021

zugängliche HV-Portal der Gesellschaft einzureichen. Während der Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

7.

Hinweise zum Datenschutz

Im Rahmen der Hauptversammlung der Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922 werden personenbezogene Daten verarbeitet. Einzelheiten dazu können unseren Datenschutzinformationen unter

www.gladbacher-bank.de/​hauptversammlung2021

entnommen werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Datenschutzhinweise zu informieren.

 

Mönchengladbach, im April 2021

Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922

Der Vorstand

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