TEAMPLAN HOLDING Unternehmensverwaltung AG – Hauptversammlung 2016

TEAMPLAN HOLDING Unternehmensverwaltung AG

Erftstadt

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 5. Juli 2016, um 15:00 Uhr im Sitzungsraum der TEAMPLAN HOLDING Unternehmensverwaltung AG, Holzdamm 8, 50374 Erftstadt, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015.

Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Holzdamm 8, 50374 Erftstadt, eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 1.005.822,34 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,80 € je dividendenberechtigter Vorzugsaktie = 18.081,60 € und einer Dividende von 0,80 € je dividendenberechtigter Stammaktie = 180.878,40 € und Vortrag des restlichen Betrages in Höhe von 806.862,34 € auf neue Rechnung.
Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Restbetrag im vorstehenden Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung basieren auf dem am 30. Mai 2016 dividendenberechtigten Grundkapital von 248.700 €, eingeteilt in 22.602 Vorzugsaktien und in 226.098 Stammaktien.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von 0,80 € je dividendenberechtigter Vorzugsaktie und 0,80 € je dividendenberechtiger Stammaktie vorsieht.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum zu entlasten.

5.

Zustimmung zu dem Unternehmensvertrag mit der Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Änderung des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages zwischen der TEAMPLAN HOLDING Unternehmensverwaltung AG und der Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH zuzustimmen.

6.

Zustimmung zu dem Unternehmensvertrag mit der TEAMPLAN EDV GmbH

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Änderung des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages zwischen der TEAMPLAN HOLDING Unternehmensverwaltung AG und der TEAMPLAN EDV GmbH zuzustimmen.

7.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DHPG Dr. Harzem & Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

8.

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 5. Juli 2016 enden die Amtszeiten sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder.
Der Aufsichtsrat schlägt gemäß § 124 Abs. 3 AktG vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:

Frau Prof. Dr. jur. Birgit Felden, Unternehmerin, Indianapolis-Str. 97, 50859 Köln

Herrn Dipl.-Ing. Hans-Wilhelm Froitzheim, Ltd. Baudirektor a.D., Reulsbergweg 1 B, 45257 Essen

Herrn Dr. rer. pol. Manfred Wegner, Geschäftsführer i. R., Voigtelstraße 1, 50933 Köln

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG und § 101 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

9.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Den Aufsichtsratsmitgliedern wird für ihre Tätigkeit in dem Geschäftsjahr 2016 eine Vergütung in Höhe von 9.500,00 € für den Aufsichtsratsvorsitzenden, in Höhe von 8.000,00 € für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und in Höhe von 7.000,00 € für das weitere Aufsichtsratsmitglied, jeweils zuzüglich nachgewiesener Auslagen und zuzüglich ausgewiesener Umsatzsteuer, gewährt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung erfolgt bei der Gesellschaft schriftlich oder per Telefax (02235/402-101). Zwischen dem Tag der Anmeldung und dem Tag der Hauptversammlung müssen sechs Tage frei bleiben, die Anmeldung muss also bis zum 28. Juni 2016 bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für die Vollmacht gilt die schriftliche Form.

 

Erftstadt, den 31. Mai 2016

Der Vorstand

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