net-linx Aktiengesellschaft: Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung

net-linx Aktiengesellschaft

Dresden

 

Wir laden die Aktionäre zur

Ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, den 5. Oktober 2021, 09:00 Uhr,
am Sitz der Gesellschaft, Käthe-Kollwitz-Ufer 76, 01309 Dresden

ein.

 

I. Tagesordnung

scrollen
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2020

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

 

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 24. September 2021 bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme der
Aktien befugten Wertpapier-Sammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung
dort belassen.

Die Hinterlegung kann auch in der Weise erfolgen, dass die Aktien mit Zustimmung einer
Hinterlegungsstelle für diese bei einer Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung
im Sperrdepot gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank
ist die Hinterlegungsbescheinigung des Notars oder der Wertpapiersammelbank spätestens
am 24. September 2021 bei der net-linx AG, Käthe-Kollwitz-Ufer 76, 01309 Dresden, zu Händen von Herrn Dr.
Albert Kugler einzureichen.

Diejenigen Aktionäre, denen keine Aktienurkunden ausgehändigt wurden, sind zur Teilnahme
an der Hauptversammlung berechtigt, wenn sie sich bis spätestens zum 24. September 2021 bei der net-linx AG, Käthe-Kollwitz-Ufer 76, 01309 Dresden, zu Händen von Herrn Dr.
Albert Kugler, schriftlich anmelden und sie sich vor Eröffnung der Hauptversammlung
durch Vorlage entsprechender Urkunden legitimieren. Jedenfalls erforderlich ist hier
ein Personalausweis oder Reisepass sowie ein Zeichnungsschein oder entsprechende Abtretungserklärungen,
die den Erwerb der Aktien vollständig belegen. Im Falle einer rechtsgeschäftlichen
Vertretung ist eine Vollmacht vorzulegen, im Falle einer organschaftlichen Vertretung
ein Handelsregisterauszug.

Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG, die sich gegen einen Vorschlag der Verwaltung
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung richten, sind ausschließlich an die net-linx
AG, Käthe-Kollwitz-Ufer 76, 01309 Dresden, zu Händen von Herrn Dr. Albert Kugler,
zu richten.

 

Dresden, 16. August 2021

net-linx AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.