LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG.
Andernach
Amtsgericht Koblenz, HRB Nr. 14444
Einberufung der Hauptversammlung
Der Aufsichtsrat beruft hiermit gem. § 19 Abs. 2 der Satzung die ordentliche Hauptversammlung der LTS Lohmann Therapie-Systeme AG für den
19. Juli 2016, 11.00 Uhr |
in die Geschäftsräume der LTS Lohmann Therapie-Systeme AG in 56626 Andernach, Lohmannstr. 2, ein.
Tagesordnung:
TOP 1. | Begrüßung und Regularien |
TOP 2. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts des Vorstandes für die LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG, des Konzernlageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrates |
TOP 3. | Aussprache über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie über den Lagebericht und den Konzernlagebericht |
TOP 4. | Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 |
Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen: | |
Der Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2015 in Höhe von EUR 126.530.451,06 (in Worten: einhundertsechsundzwanzig Millionen fünfhundertdreißigtausendvierhunderteinundfünfzig Euro und sechs Eurocent) wird auf neue Rechnung vorgetragen. | |
TOP 5. | Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes der LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG für das Geschäftsjahr 2015 |
Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen: | |
Den Mitgliedern des Vorstandes der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 wird Entlastung erteilt. | |
TOP 6. | Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates der LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG für das Geschäftsjahr 2015 |
Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen: | |
Den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 wird Entlastung erteilt. | |
TOP 7. | Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 |
Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: | |
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 bestellt. | |
TOP 8. | Verschiedenes |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 20 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und deren Anmeldung gemäß § 123 Abs. 2 AktG nicht später als am siebten Tage vor der Hauptversammlung der LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG unter der folgenden Adresse zugegangen ist:
LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG, |
An diese Adresse sind auch etwaige Gegenanträge und Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung zu richten.
Jeweils eine Stammaktie gewährt eine Stimme (§ 21 Abs. 1 der Satzung). Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigung ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich und ausreichend (§ 21 Abs. 2 der Satzung).
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht, der Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Aufsichtsrates und des Vorstandes der LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen gemäß § 175 Abs. 2 AktG zur Einsicht in den Geschäftsräumen der LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG aus.
Andernach, den 20.04.2016
LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG
Für den Aufsichtsrat:
Der Vorsitzende