PartnerFonds AG – Hauptversammlung 2016

PartnerFonds AG

Planegg

Bekanntmachung weiterer Gegenstände
zur Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung

 

Der Vorstand hat mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 16. Juni 2016 zur ordentlichen Hauptversammlung der PartnerFonds AG im Konferenzzentrum München, Hanns-Seidel-Stiftung, Saal Franz Josef Strauß, Lazarettstraße 33, 80636 München eingeladen.

Auf Antrag von Georg Graf zu Solms-Laubach gemäß § 13 der Satzung der PartnerFonds AG machen wir gemäß § 124 Abs. 1 Satz 2 AktG zusätzlich zu der in unserer Einladung vom 16. Juni 2016 angegebenen Tagesordnung den folgenden weiteren Tagesordnungspunkt bekannt:

Tagesordnungspunkt 9

Auflösung der Gesellschaft

Georg Graf zu Solms-Laubach beantragt, wie folgt zu beschließen:

„Die Gesellschaft wird mit Wirkung ab dem 01. Januar 2017 aufgelöst.“

Die vorstehende Ergänzung der Tagesordnung erfolgt auf Antrag von Georg Graf zu Solms-Laubach. Die PartnerFonds AG ist gem. § 124 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet, diesen Antrag zu veröffentlichen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Vorstand und Aufsichtsrat der PartnerFonds AG lehnen diesen Antrag von Georg Graf zu Solms-Laubach ab und schlagen dementsprechend vor,

den Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9 abzulehnen.

Der Vorstand hat in seinem Bericht zum Geschäftsjahr 2015 ausführlich die Geschäftslage der PartnerFonds AG dargestellt.

Die PartnerFonds AG hat im Jahr 2015 und den ersten Monaten des Jahres 2016 insgesamt sieben neue Investitionen in mittelständische Unternehmen mit einem kontrahierten Investitionsvolumen von ca. 30 Mio. € umgesetzt. In einem von starkem Wettbewerb gekennzeichneten Marktumfeld konnte sich die PartnerFonds AG im Geschäftsjahr 2015 gut behaupten. Bisher hat die anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank keine wesentlichen Auswirkungen auf unsere Renditeerwartungen bei Eigenkapitalfinanzierungen gehabt.

Vorstand und Aufsichtsrat gehen davon aus, dass diese positive Gesamtentwicklung bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen auch in Zukunft zu attraktiven Dividenden und einer Steigerung des Aktienwerts führen wird. Die durch Graf zu Solms-Laubach beantragte Auflösung der PartnerFonds AG würde die Beendigung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft bedeuten und würde deren absehbar positive Geschäftsentwicklung ohne Not beenden. Die Liquidation kann zudem Abwicklungsrisiken bergen, die zum heutigen Zeitpunkt nur schwer vorhersehbar sind.

Bereits auf den Hauptversammlungen in den Jahren 2014 und 2015 haben unsere Aktionäre mit über 80 % der Stimmen für die Fortführung und damit gegen die Auflösung der PartnerFonds AG gestimmt.

 

Planegg, im Juli 2016

PartnerFonds AG

Der Vorstand

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