FiNet Financial Services Network Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

FiNet Financial Services Network AG

Marburg

Sehr geehrter FiNet-Aktionär,

wir laden Sie ein zur

Ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, 17. August 2016, 14.00 Uhr,
im Welcome Hotel Marburg, Pilgrimstein 29, 35037 Marburg.

Zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter berechtigt. Umschreibungen im Aktienbuch finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2015, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. – im Fall des Berichts des Aufsichtsrats – vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen. Die Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über den Vortrag des Bilanzverlustes für das Geschäftsjahr 2015 auf neue Rechnung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2015 von EUR 63.258,39 mit dem Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von EUR 867.177,74 zu verrechnen, so dass ein Bilanzverlust in Höhe von EUR 803.919,35 verbleibt, und folgenden Beschluss zu fassen:

Der im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 ausgewiesene Bilanzverlust in Höhe von EUR 803.919,35 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der FiNet Financial Services Network AG („FiNet AG“), Neue Kasseler Str. 62 C-E, 35039 Marburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt sowie über die Internetseite (www.finet.de, dort unter: Unternehmen/Investor Relation) zugänglich.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 der FiNet AG

Die FiNet AG ist eine sog. mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB), deren Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer zu prüfen ist (§ 316 HGB). Der Abschlussprüfer ist deshalb für das Geschäftsjahr 2016 durch Beschluss der Hauptversammlung zu bestellen (§ 119 Abs. 1 Nr. 4 AktG). Der Prüfungsauftrag wird dem Abschlussprüfer unverzüglich nach dem Beschluss der Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat erteilt (§ 318 Abs. 1 S. 4 HGB).

Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor zu beschließen, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Mendelssohnstraße 87, 60325 Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr 2016 zum Abschlussprüfer zu bestellen.

Marburg, den 4. Juli 2016

Mit freundlichen Grüßen

 

FiNet AG

Der Vorstand

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