
AVECO Holding Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Wertpapierkennnummer (WKN) A0S866
Einladung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur 24. ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, 25. August 2016, 09.00 Uhr,
in die Geschäftsräume der Gesellschaft, Herriotstraße 3, 60528 Frankfurt am Main, ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AVECO Holding Aktiengesellschaft (mit dem Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns) sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015 und des Berichts des Aufsichtsrates Vorstehende Unterlagen liegen ab Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär kostenfrei und unverzüglich zugesendet. Sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Das Verlangen ist zu richten an die Postadresse der AVECO Holding AG, Frau Heike Günthel, Herriotstraße 3, 60528 Frankfurt am Main oder an die E-Mail-Adresse von heike.guenthel@wisag.de. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2015 in Höhe von € 105.921.466,26 einen Teilbetrag von € 12.150.000,00 – das entspricht einer Dividende von € 20,25 je Aktie – zur Ausschüttung an die Aktionäre zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von € 93.771.466,26 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand der AVECO Holding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 die Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der AVECO Holding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor,
jeweils für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. |
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder als Vertreter der Anteilseigner endet mit dem Abschluss der Hauptversammlung am 25. August 2016. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach § 8 Abs. 1 der Satzung, §§ 96 Abs. (1), 101 Abs. (1) AktG i.V.m. § 7 Abs. (1) Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz. Er besteht aus zehn Aufsichtsratsmitgliedern als Vertreter der Arbeitnehmer und zehn Aufsichtsratsmitglieder als Vertreter der Anteilseigner. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner für eine neue Amtsperiode, die bis zur Beendigung der Hauptversammlung dauert, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, – d.h. bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt – folgende Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen: Herr Heinrich Alt, wohnhaft in Nürnberg Vorstand der Bundesagentur für Arbeit a.D. und keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Herr Armin Brandenburger, wohnhaft in Wiesbaden Koch und keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Herr Holger Follmann, wohnhaft in Rodgau Geschäftsführer der EBS Universität für Wirtschaft und Recht und Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Herr Christoph Groß, wohnhaft in Mainz Wirtschaftsprüfer und Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Herr Peter G. Heinz, wohnhaft in Frankfurt am Main Bankkaufmann und Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Herr Bernd Jacke, wohnhaft in Bergisch-Gladbach Unternehmensberater und Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Herr Dr. Wolf Klinz, Berlin Mitglied des Europaparlamentes a.D. und keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Herr Peter Kobiela, Frankfurt am Main ehemaliges Vorstandsmitglied der Landesbank Hessen-Thüringen und Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Herr Prof. Dr. Mathias Müller, Frankfurt am Main Präsident der IHK Frankfurt am Main Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Herr Claus Wisser, Frankfurt am Main Kaufmann und Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
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7. |
Zustimmung zur Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der WISAG Dienstleistungsholding GmbH Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Änderungsvereinbarung vom 20. Mai 2016 zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Gesellschaft und der WISAG Dienstleistungsholding GmbH zuzustimmen. Die WISAG Dienstleistungsholding GmbH und die AVECO Holding AG haben am 20. Mai 2016 eine Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags abgeschlossen, der seinerseits am 12. Dezember 2009 mit der Rechtsvorgängerin der AVECO Holding AG abgeschlossen und mit Vereinbarung vom 22. September 2014 erstmals geändert wurde. Die Änderungsvereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung beider Vertragspartner. Die Gesellschafterversammlung der WISAG Dienstleistungsholding GmbH soll dem Abschluss der Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags zeitnah zu der Hauptversammlung der AVECO Holding AG zustimmen. Alleinige Gesellschafterin der WISAG Dienstleistungsholding GmbH ist die AVECO Holding AG. Eine Prüfung der Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages ist daher nicht erforderlich. Der wesentliche Inhalt der Änderungsvereinbarung besteht in folgenden Punkten:
Der bisherige Unternehmensvertrag, die Änderungsvereinbarung (einschl. der Vertragsfassung, die sich infolge der Änderungsvereinbarung ergibt), die Jahresabschlüsse der vertragsschließenden Unternehmen für die letzten 3 Geschäftsjahre und der Bericht über die Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag liegen ab Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär kostenfrei und unverzüglich zugesendet. Sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Die Lageberichte der WISAG Dienstleistungsholding GmbH und der AVECO Holding AG für die letzten 3 Geschäftsjahre existieren nicht, da diese zur Aufstellung von Lageberichten jeweils nicht verpflichtet sind. |
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft nach § 14 Abs. 3 Satz 2 der Satzung mindestens sechs Tage vor der Versammlung, d. h.
bis spätestens zum 18. August 2016
(Eingang bei der Gesellschaft)
zugehen. Die Anmeldung ist in Textform an folgende Stelle zu richten:
AVECO Holding AG Frau Heike Günthel Herriotstraße 3 60528 Frankfurt am Main |
Telefax: 069/505044-444 |
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Form- und fristgerecht angemeldete Personen erhalten von der Gesellschaft eine Eintrittskarte zugesendet. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, die Eintrittskarten am Eingang des Versammlungslokals der Hauptversammlung zu hinterlegen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung des betreffenden Aktienbestands durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich. Die Vollmacht ist in Textform zu erteilen. Für eine Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder sonstigen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen können Besonderheiten gelten, die mit diesen abzustimmen sind.
Anfragen und Anträge
Anfragen zur Hauptversammlung sowie Anträge und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
AVECO Holding AG Heike Günthel Herriotstraße 3 60528 Frankfurt am Main |
Telefax: 069/505044-444 |
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Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehen, werden bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß §§ 126, 127 AktG mit den erforderlichen Angaben im Internet unter www.aveco.de zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Frankfurt am Main, im Juli 2016
DER VORSTAND