Colonia Real Estate AG
Hamburg
WKN: 633800
ISIN: DE0006338007
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am
29. August 2016
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Montag, dem 29. August 2016, um 11:00 Uhr
im
Haus der Patriotischen Gesellschaft,
Trostbrücke 6, 20457 Hamburg,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Colonia Real Estate AG ein.
I.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Colonia Real Estate AG, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 27. April 2016 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses bedarf es daher nicht. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. |
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5. |
Wahl eines Mitglieds zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Mit Schreiben vom 5. Juli 2016 hat Herr Dr. Philipp K. Wagner sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zur Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung niedergelegt. Die Hauptversammlung hat daher ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl soll im Einklang mit § 8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung für den Rest der Amtszeit von Herrn Dr. Wagner erfolgen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Stefan Kram, Diplom-Kaufmann, Vorstand der PSD Bank eG, wohnhaft in Hamburg für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. |
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6. |
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung (§ 16 Abs. 1) zur Neuregelung der Vergütung des Aufsichtsrats Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung von EUR 40.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung das Eineinhalbfache dieses Betrages und sein Stellvertreter das Eineinviertelfache dieser Vergütung. Vor dem Hintergrund des im Jahre 2012 erfolgten Wechsels der Colonia-Aktie in den Freiverkehr („Entry Standard“ der Frankfurter Wertpapierbörse) und der weitgehenden Einbindung der Colonia Real Estate AG in den Konzern der TAG Immobilien AG, die durch den unter Tagesordnungspunkt 7 zu beschließenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag noch weiter verstärkt werden soll, soll die in § 16 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft geregelte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder reduziert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 16 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:
§ 16 Absätze (2) bis (5) bleiben unverändert bestehen. |
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7. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TAG Beteiligungs- und Immobilienverwaltungs GmbH als Organträgerin und der Colonia Real Estate AG als Organgesellschaft Die TAG Beteiligungs- und Immobilienverwaltungs GmbH hat am 15. Juli 2016 als Organträgerin mit der Colonia Real Estate AG als Organgesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Der Vertrag dient der Begründung einer körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft. Er bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der Colonia Real Estate AG und der Gesellschafterversammlung der TAG Beteiligungs- und Immobilienverwaltungs GmbH und wird mit Eintragung in das Handelsregister der Colonia Real Estate AG wirksam. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der TAG Beteiligungs- und Immobilienverwaltungs GmbH als Organträgerin und der Gesellschaft als Organgesellschaft vom 15. Juli 2016 zuzustimmen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat den folgenden Wortlaut, wobei die Gesellschaft jeweils als „Colonia“ und die TAG Beteiligungs- und Immobilienverwaltungs GmbH jeweils als „TAG BI“ bezeichnet ist:
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II.
Weitere Angaben
1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, d. h. auf den 8. August 2016 (0:00 Uhr) („Nachweisstichtag“) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens am sechsten Tag vor der Versammlung, d. h. am 22. August 2016 (24:00 Uhr) unter der folgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
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2. |
Stimmrechtsvertretung Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder an eine andere der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen. In diesem Fall gelten für die Bevollmächtigung die gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, woraus sich abweichende Besonderheiten ergeben können. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich bei der Bevollmächtigung professioneller Stimmrechtsvertreter rechtzeitig mit diesen wegen einer möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Die Aktionäre werden gebeten, für die Bevollmächtigung das hierfür vorgesehene Vollmachtsformular auf der Rückseite der Eintrittskarte zu verwenden, die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären übersandt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch unter www.colonia.ag unter „Investor Relations“, „Hauptversammlung“ zum Download zur Verfügung. Die Erklärung der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihr Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht, bzw. deren Widerruf muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder der Gesellschaft unter der folgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
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3. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Soweit Aktionäre im Vorfeld der Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen oder Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern unterbreiten möchten, sind diese an die folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln:
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. |
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4. |
Unterlagen zur Hauptversammlung Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sind alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.colonia.ag unter „Investor Relations“, „Hauptversammlung“ zugänglich. Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber hinaus in den Geschäftsräumen der Colonia Real Estate AG, Steckelhörn 5, 20457 Hamburg, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Wir weisen darauf hin, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Auf Verlangen werden jedem Aktionär einmalig, unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen per einfacher Post erteilt. |
Hamburg, im Juli 2016
Colonia Real Estate AG
Der Vorstand