Online Marketing Solutions AG – Hauptversammlung 2016

Online Marketing Solutions AG

Eschborn

ISIN: DEOOOAOZ2318
WKN: AOZ231

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am 6. Oktober 2016, 10.00 Uhr

im „Mercure Hotel Eschborn Süd“
Frankfurter Str. 71–75
65760 – Eschborn

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015

Diese Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.omsag.de/investor-relations/) als Bestandteile des Geschäftsberichts der Online Marketing Solutions AG. Ferner liegen sie in den Geschäftsräumen zur Einsichtnahme aus und werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos und unverzüglich zugesandt. Die Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats und Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 6 Absatz 12 der Satzung aufzuheben und wie folgt neu zu fassen und einen neuen Absatz 13 hinzuzufügen:

„12.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung von € 2.000,–. Der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages, der Stellvertreter das Eineinhalbfache.
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben oder den Vorsitz oder dessen Stellvertretung nicht während des vollen Geschäftsjahres inne gehabt haben, erhalten für jeden angefangenen Kalendermonat ihrer Tätigkeit die Vergütung zeitanteilig.
Die Vergütung ist zahlbar binnen eines Monats nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres. Ferner erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats Ersatz aller ihnen durch die Ausübung ihres Amtes entstehenden Auslagen sowie Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtenden Umsatzsteuer.

13.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder und bestimmte Mitglieder einbezogen, sofern eine solche besteht. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.“

5.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre, ausgenommen die Aktionärin M5Invest GmbH (Dept-Equity-Swap)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von € 750.000,00 um € 2.570.000,– auf € 3.320.000,– durch Ausgabe von 2.570.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von jeweils € 1,00 je Stückaktie erhöht. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien wird auf € 1,00 festgesetzt. Die neuen Aktien sind ab 1. Januar 2017 gewinnberechtigt. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Sacheinlagen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre, ausgenommen die Aktionärin M5Invest GmbH, ist ausgeschlossen. Die neuen Aktien werden an die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg, HRB 11117, eingetragenen M5Invest GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, ausgegeben. Die M5Invest GmbH überträgt dafür mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister auf die Gesellschaft als Sacheinlage ihre nominellen Ansprüche aus den Darlehensverträgen mit der Gesellschaft vom 18.12.2013 über € 1.950.000,–, vom 19.12.2013 über € 250.000,–, vom 20.04.2015 über € 180.000,–, vom 18.05.2015 über € 120.000,–, vom 16.06.2015 über € 20.000,–, vom 26.11.2015 über € 50.000,–), insgesamt in Höhe von € 2.570.000,– einschließlich der vereinbarten Nebenrechte.

b)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

c)

§ 4 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird in Anpassung an die Kapitalerhöhung wie folgt neu gefasst:

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 3.320.000,– und ist eingeteilt in 3.320.000 Stück nennwertlose Stückaktien.

Der Vorstand hat gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts erstattet. Der Inhalt des Vorstandsberichts wird wie folgt bekannt gemacht:

Bericht nach § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

Die Großaktionärin M5Invest GmbH hat der Gesellschaft in ihrer Krise im Jahre 2013 und in den Folgejahren Darlehen zur Verfügung gestellt, die im Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichtes mit € 2.570.000,– valutieren.
Die vereinbarten Zinsen in Höhe von 6,5 % p. a. hierauf sind regelmäßig bedient worden.
Zur Beseitigung der Verschuldung und damit zur Bereinigung der Bilanz sind die M5Invest GmbH und die Gesellschaft überein gekommen, die nominellen Darlehensverbindlichkeiten in Eigenkapital umzuwandeln und diese im Wege der Sacheinlage in die Gesellschaft gegen Aktien einzubringen (Debt-Equity-Swap).
Die Darlehensforderungen erlöschen im Zeitpunkt der Wirksamkeit der Einbringung, d. h. der Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister im Wege der Konfusion. Die erbrachten Sicherheiten werden der Gesellschaft zurückerstattet.
Die Gesellschaft und die M5Invest GmbH haben am 24.08.2016 eine Sacheinlagenvereinbarung geschlossen, wonach sich die M5Invest GmbH verpflichtet, die Darlehen im Wege der Sacheinlage einzugeben und die Gesellschaft einen entsprechenden Kapitalerhöhungsbeschluss einholt. Die Einbringung steht unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister.
Zum Nachweis der Werthaltigkeit der einzubringenden Darlehensforderungen hat die Gesellschaft eine gutachterliche Stellungnahme der ICS Revision Intracommerz & Schif GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, eingeholt, die zum Ergebnis kommt, dass die Forderungen voll werthaltig sind.
Der Bericht der ICS Revision Intracommerz & Schif GmbH ist ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.omsag.de/investor-relations/) veröffentlicht. Hierauf wird Bezug genommen.
Die Gesellschaft macht von der Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung gemäß § 183 a AktG Gebrauch. Nach dieser Vorschrift kann unter den Voraussetzungen des § 33 a AktG von einer externen Prüfung der Sacheinlage (§ 183 Abs. 3 AktG) abgesehen werden.
Nach Abs. 1 Ziffer 2 des § 33 a AktG können Vermögensgegenstände, die nicht Geldmarktinstrumente oder Wertpapiere zum Gegenstand haben, d. h. u. a. Forderungen, ohne externe Prüfung eingebracht werden, wenn

„eine Bewertung zu Grunde gelegt wird, die ein unabhängiger, ausreichend vorgebildeter und erfahrener Sachverständiger nach den allgemeinen anerkannten Bewertungsgrundsätzen mit dem beizulegenden Zeitwert ermittelt hat und wenn der Bewertungsstichtag nicht mehr als 6 Monate vor dem Tag der tatsächlichen Einbringung liegt.“

Diese Voraussetzungen sind erfüllt.
Da nur die Aktionärin M5Invest GmbH die Darlehensforderungen einbringen kann, muss das Bezugsrecht der übrigen Aktionäre zwangsläufig ausgeschlossen werden. Eine Ablösung der Darlehensforderungen in anderer Form erscheint nicht möglich.
Die Einbringung bringt eine Vielzahl von Vorteilen für die Gesellschaft. So verbessert sich das Eigenkapital und die Gesellschaft gewinnt ihre Kreditwürdigkeit und auch ihre Dividendenfähigkeit wieder zurück. Die Neuausrichtung auf Großkunden ist mit der gegenwärtigen Bilanzstruktur nicht möglich.
Die Verwaltung sieht davon ab, den Streubesitzaktionären eine parallele Barkapitalerhöhung anzubieten, um ihre Verwässerung zu kompensieren, weil dies mit erheblichen Kosten (Einschaltung einer Bank, Erstellung eines Wertpapierverkaufsprospekts, etc.) verbunden wäre, die in keinem Verhältnis zur erwartenden Resonanz liegen. Gleichwohl hat sich die Großaktionärin M5Invest GmbH bereit erklärt, aus ihrem Altbestand einzelnen Aktionären Aktien im Umfang der Kompensation ihrer Verwässerung durch Kaufvertrag von € 1,00 je Aktie zu verschaffen.
Der Ausgabebetrag von € 1,00 je neuer Aktie erscheint der Verwaltung in Anbetracht einer überschlägig vorgenommenen Unternehmensbewertung vertretbar.
Nach Auffassung der Großaktionärin ist in Anbetracht der Risikolage ein höherer Ausgabebetrag nicht zu rechtfertigen.

Der Bericht ist vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

http://www.omsag.de/investor-relations/

mit der Tagesordnung zugänglich. Das im Vorstandsbericht erwähnte interne Bewertungsgutachten der Sacheinlage der ICS Revision Intracommerz & Schif GmbH, Frankfurt am Main, ist ebenfalls vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in einer Zusammenfassung auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar.

Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:

Online Marketing Solutions AG
c/o Computershare HV-Services AG
80249 München
Telefax: +49 89 30 90 37 46 75
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Online Marketing Solutions AG
Niederurseler Allee 8–10
65760 Eschborn
Telefax: +49 6196 78 08 99
E-Mail: hauptversammlung2016@omsag.de

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o.g. Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der Nachweis der Berechtigung hat sich auf den Beginn des 15. September 2016 zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der o.g. Adresse bis zum Ablauf des 29. September 2016 zugehen.

Die weiteren Einzelheiten können die Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist, sowie den dortigen weiteren Hinweisen entnehmen.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

 

Eschborn, im August 2016

Online Marketing Solutions AG

Der Vorstand

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