provitro AG
Berlin
ISIN: DE000A11QVL1
WKN: A11 QVL
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, den 22. November 2016, 10.00 Uhr,
in den Räumen der provitro AG stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. |
Eröffnung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats |
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2. |
Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer |
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3. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der provitro AG für das Geschäftsjahr 2015 per 31. Dezember 2015 mit dem Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015. Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 sowie die Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrats liegen in den Geschäftsräumen der provitro AG, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, für die Aktionäre zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Kopie der Unterlagen übergeben. |
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4. |
Ergebnis der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2015 Aussprache über das Betriebsergebnis der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015. |
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5. |
Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
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7. |
Änderungen im Aufsichtsrats
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Zur Teilnahme und Abstimmung an der Hauptversammlung ist jeder durch das Aktienregister als Inhaber von Aktien ausgewiesene Aktionär berechtigt, der seine Teilnahme an der Hauptversammlung spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, also bis zum 11. November 2016, schriftlich unter der Geschäftsanschrift der Gesellschaft angemeldet hat.
Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung der Gesellschaft zwingend eine größere Mehrheit vorschreiben. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Vollmacht ist schriftlich oder auf anderem Wege, insbesondere per Fax oder per E-Mail, zu erteilen.
Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als 50% des gesamten stimmberechtigten Grundkapitals vertreten sind. Ist die Hauptversammlung nicht beschlussfähig, findet eine neue Hauptversammlung mit der Tagesordnung der beschlussunfähigen Hauptversammlung innerhalb von sechs Wochen nach dem gescheiterten Hauptversammlungstermin statt, die dann unabhängig von der Höhe des vertretenen Grundkapitals beschlussfähig ist.
Berlin, 30. September 2016
provitro AG
Der Vorstand