Inselbrauerei Lindau AG – Hauptversammlung 2017

INSELBRAUEREI LINDAU AG

Lindau (B)

Die Inselbrauerei Lindau AG lädt die Aktionäre am 29.04.2017 um 11.00 Uhr zu der im Hotel Landgasthof „Köchlin“ Kemptener Straße 41 in 88131 Lindau/B stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 01. Oktober 2015 bis 30. September 2016.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn in Höhe von € 112.291,89 für das Geschäftsjahr 2015/2016 einen Teilbetrag in Höhe von € 112.030,00 auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von € 261,89 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015/2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr amtierenden Vorstand Lorenz Schlechter Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015/2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der Aufsichtsräte Dr. Rainer Heitmeier und Paul Müller endet turnusmäßig mit Beendigung der Hauptversammlung vom 29.04.2017. Der Aufsichtsrat Dr. Gerhard Knaus hat auf diesen Zeitpunkt auf das Amt verzichtet, um einen einheitlichen Bestellungszeitraum für alle Mitglieder des Aufsichtsrates zu ermöglichen.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen, gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 AktG aus drei Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Gerhard Knaus, Kempten, Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer in Kanzlei KMK Knaus und Partner PartGmbB, Herrn Dr. Rainer Heitmeier, Bregenz, Geschäftsführer i. R. und Herrn Paul Müller, Schlier/Fenken, Geschäftsführer i. R., zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Sonstiges
Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach Ziffer 14 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Umschreibungsanträge sind bis spätestens 19. April 2017 bei der Gesellschaft zu stellen.

 

Lindau (B) 14. März 2017

Der Vorstand

Lorenz Schlechter

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