AGS Portfolio AG – Hauptversammlung 2017

AGS Portfolio AG

Düsseldorf

Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 06.04.2017

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 13.02.2017 hat die AGS Portfolio AG eine ordentliche Hauptversammlung für den 06.04.2017, um 10:00 Uhr, im Internationalen Handelszentrum (IHZ), Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, Raum 0729, 7. Etage im Hochhaus, einberufen.

Auf Verlangen der Aktionärin SPV AG & Co. KG a.A, i. L., Panoramaweg 18, 89518 Heidenheim, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 06.04.2017 unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 12 um den Tagesordnungspunkt mit der Nummer 13 ergänzt und hiermit bekannt gemacht.

TOP 13: Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern und deren Ersatzmitgliedern

Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Georg Engels ist durch Beschlussfassung des Amtsgerichts Düsseldorf vom 18.04.2016 gemäß § 104 AktG zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Die Amtsdauer des bestellten Aufsichtsratsmitglieds ergibt sich nach dem Gesetz. Das gerichtlich bestellte Mitglied ist daher so lange Mitglied des Aufsichtsrats, bis dieser Mangel gemäß § 104 AktG durch ordentliche Wahl durch die Hauptversammlung behoben ist, die Amtszeit endet somit erst, wenn tatsächlich eine Neuwahl stattgefunden hat.

Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Gerhard Proksch endet spätestens mit Ablauf des 31.08.2017.

Daher sollen zwei Aufsichtsratsmitglieder neu gewählt werden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 95 Satz 1, 96 Abs. 1 6. Alt, 101 AktG i.V.m. § 9 (1) der Satzung aus 3 Mitgliedern der Anteilseigner zusammen. Gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Ihrer Wahl beschließt, soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu wählenden Mitglieder oder den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt.

Die SPV AG & Co. KG a.A. i. L. schlägt vor zu beschließen:

Herrn Georg Engels, Vorstand der Beteiligungen im Baltikum AG, Steinheim, mit Wirkung ab dem 07.04.2017, für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Herrn Gerhard Proksch, angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei Siegle und Kollegen, Herbrechtingen, mit Wirkung ab dem 01.09.2017, für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor zu beschließen:

Herrn Wolfgang W. Reich, Dipl. Betriebswirt (FH), Steuerfachangestellter, selbstständiger Unternehmensberater im Immobilienbereich, Heidenheim, zum Ersatzmitglied für Herrn Georg Engels und Herrn Gerhard Proksch für die Dauer der Amtszeit dieses Aufsichtsratsmitglieds zu wählen. Wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch Herrn Wolfgang W. Reich ersetzt worden ist, ein Nachfolger bestellt wurde, erlangt Herr Wolfgang W. Reich seine Stellung als Ersatzmitglied für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, für die sie als Ersatzmitglied bestellt wurde, zurück.

Herrn Willy Bublitz, Maler und Lackierer, Angestellter bei der KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a.A., Heidenheim an der Brenz, zum Ersatzmitglied für Herrn Georg Engels und Gerhard Proksch für die Dauer der Amtszeit dieses Aufsichtsratsmitglieds zu wählen. Wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch Herrn Willy Bublitz ersetzt worden ist, ein Nachfolger bestellt wurde, erlangt Herr Willy Bublitz seine Stellung als Ersatzmitglied für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder, für die er als Ersatzmitglied bestellt wurde, zurück.

Herr Wolfgang W. Reich ist somit erstes Ersatzmitglied, Herr Willy Bublitz ist zweites Ersatzmitglied. Das zweite Ersatzmitglied wird nur dann Aufsichtsratsmitglied, wenn das erste Ersatzmitglied bereits in den Aufsichtsrat nachgerückt ist, somit nicht mehr Ersatzmitglied oder verhindert ist.

Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre.

 

Heidenheim, im März 2017

AGS Portfolio AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.