Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft – Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken – Hauptversammlung 2017

Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft
– Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken –

Schwäbisch Hall

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur

ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, 10. Mai 2017, 9:30 Uhr

in der Hauptverwaltung der Bausparkasse in
74523 Schwäbisch Hall, Crailsheimer Straße 52.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats in getrennter Beschlussfassung für das Geschäftsjahr 2016 jeweils Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Risiko- und Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 und zum Abschlussprüfer der Niederlassung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in Luxemburg für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich bis zum Ablauf des 8. Mai 2017 schriftlich oder per Telefax beim Vorstand am Sitz der Gesellschaft angemeldet haben. Die Vertretung in der Hauptversammlung ist nur durch Mitarbeiter der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG oder durch Aktionäre zulässig, die selbst zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind. Ist der Aktionär eine juristische Person, so kann die Vollmacht zur Vertretung der eigenen und/oder fremden Aktien auf Organmitglieder oder einen Mitarbeiter der juristischen Person lauten. Die Vollmacht ist schriftlich oder per Telefax zu erteilen.

Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Rechtsabteilung, Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall – Telefax: 0791 / 46-7833848. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Zur Einsichtnahme der Aktionäre liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall) sowie in der Hauptversammlung selbst folgende Unterlagen aus:

Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG für das Geschäftsjahr 2016 und

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt.

 

Schwäbisch Hall, im März 2017

Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft
– Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken –
Schwäbisch Hall

Der Vorstand

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