Burgwedeler Golf AG – Hauptversammlung 2020

Burgwedeler Golf Aktiengesellschaft

Burgwedel

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand der Burgwedeler Golf Aktiengesellschaft lädt hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft

für Montag, den 14. September 2020 um 19.00 Uhr
in das Hotel Hennies, Hannoversche Straße 40, 30916 Isernhagen

zu der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019, des Lageberichtes für die Burgwedeler Golf Aktiengesellschaft und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Jahresergebnis von EUR -2.052,72 auf das Geschäftsjahr 2020 vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 7, Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Jürgen Morr und Wilfried Sandomeer scheiden mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2020 aus dem Aufsichtsrat aus. Somit wird eine Nachwahl für die Restdauer der laufenden Amtsperiode (3 Jahre) des Aufsichtsrates notwendig.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung zur Nachwahl Manfred Malzahn aus Isernhagen und Karl Niggemeier aus Wedemark, vor.

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLP Treuhand GmbH in Hannover zu wählen.

7.

Verschiedenes

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 357.904,31 ist im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 700 auf den Inhaber lautende Namensaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. § 13 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist zu beachten.

Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes hängen davon ab, dass der Inhaber der Namensaktie bis zum 14.08.2020 in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen ist.

Aktionäre können in Person oder durch ihren gesetzlichen Vertreter oder durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gem. §§ 126 und 127 AKTG

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich auf dem Postweg an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt:

Burgwedeler Golf AG
Wettmarer Str. 13
30938 Burgwedel

Fristgerechte bis zum 31.08.2020 24.00 Uhr unter der oben genannten Adresse der Gesellschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im elektronischen Bundesanzeiger zugänglich gemacht.

Die Einladung mit allen Beschlussvorschlägen wird im elektronischen Bundesanzeiger fristgerecht veröffentlicht.

Der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2019 liegen im Clubhaus (Gastronomie), Wettmarer Str. 13, Burgwedel – Engensen zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt.

Mit Blick auf die hinreichend bekannte Pandemie(Covid-19) geben wir folgenden Sicherheitshinweis, der vom Land Niedersachsen für Veranstaltungen unserer Art derzeit gegeben wird: Im Veranstaltungsraum werden die Stühle und Tische coronagerecht aufgestellt. Es wird dringend empfohlen, während der Hauptversammlung Mund- und Nasenschutz zu tragen. Danke für Ihr Verständnis.

 

Der Vorstand

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