Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG – Hauptversammlung 2017

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG

Hohenkammer

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 2

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen in Tagesordnungspunkt 2 vor, das von der Hauptversammlung am 20. Januar 2015 beschlossene, in § 6a der Satzung geregelte und mit der formwechselnden Umwandlung der Gesellschaft am 24.06.2015 im Handelsregister eingetragene genehmigte und bis zum 24.06.2020 laufende Kapital von 73.000 EUR auf 1.000.000 EUR zu erhöhen und die Laufzeit bis zum 26.04.2022 zu verlängern. Vom genehmigten Kapital wurde bisher kein Gebrauch gemacht.

Die vorgeschlagene Ermächtigung beinhaltet wie bisher die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses. Damit soll eine praktikable Möglichkeit geschaffen bzw. erhalten werden, neue Naturland-Landwirte als Aktionäre aufzunehmen. Die Regelung bildet die bisherige Handhabung mit den stillen Gesellschaftsverträgen ab.

Ohne den Bezugsrechtsausschluss müssten die neuen Aktien bei jeder Kapitalerhöhung zuerst den Bestandsaktionären angeboten werden mit der Folge, dass eine Aufnahme neuer Naturland-Landwirte unter Umständen sogar verhindert wird. Dies entspricht jedoch nicht der Naturland-Philosophie und würde die Marktgesellschaft zu einer reinen Kapitalanlagegesellschaft machen.

Die im Beschluss genannte Höhe des genehmigten Kapitals nutzt bewusst die gesetzliche Höchstgrenze von 50 % des bestehenden Grundkapitals (seit Eintragung der Kapitalerhöhung am 14.03.2017: 2.088.022,00 EUR) nahezu aus, ebenso wie die höchstmögliche Gültigkeit von 5 Jahren. Damit soll neben der Aufnahme neuer Naturland-Landwirte auch die Möglichkeit der Erhöhung der Beteiligung bestehender Aktionäre abgedeckt werden.

Im Ergebnis bekommt die Gesellschaft mit der vorgeschlagenen Regelung die nötige Flexibilität, zeitnah neue Naturland-Landwirte als Aktionäre aufzunehmen sowie die Kapitalbasis weiter zu stärken.

 

Hohenkammer, den 23.3.2017

Jörg Große-Lochtmann

Vorstand

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