AGRAVIS RAIFFEISEN AG – Hauptversammlung 2017

AGRAVIS Raiffeisen AG

Münster und Hannover

Einladung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Donnerstag, 11. Mai 2017, 10.30 Uhr,

in 46519 Alpen, Weseler Straße 28,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Eröffnung und Begrüßung durch Herrn Franz-Josef Holzenkamp, Vorsitzender des Aufsichtsrates

2.

Grußwort

3.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss, des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2016 sowie Bericht über die geschäftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2016 und in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2017

4.

Aussprache zu den Berichten

5.

Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2016

Nach Vornahme der Abschreibungen auf das Anlagevermögen, der Abschreibungen und Wertberichtigungen auf das Umlaufvermögen sowie der Bildung der notwendigen Rückstellungen verbleibt ein Jahresüberschuss in Höhe von 22.468.459,33 Euro.

Für das Geschäftsjahr 2016 ergibt sich unter Einbeziehung der Zuweisung in die gesetzlichen Rücklagen in Höhe von 1.124.000,00 Euro und in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 7.000.000,00 Euro sowie der Berücksichtigung des Gewinnvortrages aus 2015 in Höhe von 30.048,64 Euro ein Bilanzgewinn von 14.374.507,97 Euro.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,28 Euro je Stückaktie 10.008.028,16 Euro
(bei 7.818.772 Stückaktien ohne eigene Aktien)
Zuweisung in andere Gewinnrücklagen 4.300.000,00 Euro
Vortrag auf neue Rechnung 66.479,81 Euro
6.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung zu erteilen.

7.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

8.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 die

Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,

zu wählen.

9.

Satzungsänderung – Änderung des § 4 (Kreis der Aktionäre) betreffend Präzisierungen bzw. Neufassung überholter Bezeichnungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung vor:

In § 4 erhält Abs. (1) Ziffer 1. folgende neue Fassung:

„(1) Aktien können erwerben:

1.

Unmittelbare oder vermittelt unmittelbare Mitglieder eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen genossenschaftlichen Prüfungsverbandes und Mitglieder des Deutschen Raiffeisenverbandes, insbesondere Primärgenossenschaften.“

In § 4 Abs. (2) werden die Worte „in Deutschland“ ergänzt und der Klammerzusatz „(genossenschaftliche Aktionäre)“ ersetzt durch den Klammerzusatz „(genossenschaftliche Aktionäre – vgl. § 20 Abs. (7))“.
§ 4 Abs. (2) lautet demnach neu wie folgt:

„(2)

Es ist sicherzustellen, dass diejenigen in Abs. (1) Ziffer 1. bezeichneten Aktionäre, die das genossenschaftliche Warenhandelsgeschäft in Deutschland betreiben, mehr als 60 % des stimmberechtigten Grundkapitals halten (genossenschaftliche Aktionäre – vgl. § 20 Abs. (7)).“

10.

Satzungsänderung – Änderung des § 20 (Teilnahmerecht und Stimmrecht in der Hauptversammlung) betreffend Definition von „Aktien genossenschaftlicher Aktionäre“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung vor:

In § 20 Abs. (5) wird der zweite Absatz zu „Abs. (6)“.

Und als neuer Abs. (7) wird ergänzt:

„(7)

Als Aktien genossenschaftlicher Aktionäre im Sinne des § 4 Abs. (2) gelten gemäß den folgenden Maßgaben auch Aktien von Aktionären, die zwar unmittelbar bzw. vermittelt unmittelbar Mitglied eines der in § 4 Abs. (1) Ziffer 1. genannten Verbände sind, das genossenschaftliche Warenhandelsgeschäft jedoch nur mittelbar betreiben. Ein Aktionär betreibt dann das Warenhandelsgeschäft mittelbar, wenn die Mehrheit des Kapitals des Aktionärs von Unternehmen gehalten wird, die das genossenschaftliche Warenhandelsgeschäft unmittelbar betreiben bzw. dieser an einer Gesellschaft beteiligt ist, die das genossenschaftliche Warenhandelsgeschäft unmittelbar betreibt.“

11.

Satzungsänderung – Änderung des § 12 (Willensbildung) betreffend die Form der Einberufung und Durchführung von Vorstandssitzungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung vor:

In § 12 erhält Abs. (2) Satz 1 folgende neue Fassung:

„(2)

Vorstandssitzungen sind vom Vorsitzenden unter Angabe der Beratungsgegenstände in Schriftform, elektronischer Form oder in Textform einzuberufen.“

In § 12 erhält Abs. (3) Satz 1 folgende neue Fassung:

„(3)

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt.“

In § 12 erhält Abs. (4) folgende neue Fassung:

„(4)

Die Beschlüsse sind zu Beweiszwecken in ein mit Seitenzahlen versehenes, gebundenes Protokollbuch oder in ein gegen unberechtigtes Entfernen von Blättern gesichertes Protokollbuch in Loseblattform einzutragen und von den Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.“

12.

Satzungsänderung – Änderung des § 16 (Sitzungen und Beschlussfassung) betreffend die Form der Einberufung von Aufsichtsratssitzungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung vor:

In § 16 erhält Abs. (1) Satz 1 folgende neue Fassung:

„(1)

Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden oder im Falle seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter unter Angabe der Beratungsgegenstände mit einer Frist von 14 Tagen in Schriftform, elektronischer Form oder in Textform einberufen.“

13.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Satz 2 MitbestG i. V. m. § 14 der Satzung aus je zehn Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen.

Das Amt der nachfolgenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung:

Martin Duesmann-Artmann, Schöppingen

Hans-Peter Schorling, Twistringen

Der Aufsichtsrat schlägt in Abstimmung mit dem Beirat der Hauptversammlung vor, für die kommende Amtszeit folgende Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:

Martin Duesmann-Artmann, Schöppingen, Geschäftsführer (Wiederwahl)

Arno Schoppe, Balge-Mehlbergen, Geschäftsführer

Weiterhin schlägt der Aufsichtsrat vor, für folgende Aufsichtsratsmitglieder folgende an das jeweilige Mandat gebundene Ersatzmitglieder zu wählen:

Herrn Paul Uppenkamp, Ahlen, Geschäftsführer
für Herrn Martin Duesmann-Artmann

Herrn Marco Gottschalk, Niedernwöhren, Geschäftsführer
für Herrn Arno Schoppe

Herrn Johannes Schulze Höping, Senden, Landwirt
für Frau Susanne Schulze Bockeloh

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

14.

Wahlen zum Beirat

Kandidaten für die Zuwahl bzw. die Wiederwahl in den Beirat werden gemäß § 19 Abs. (1) der Satzung von den Aktionären unter Berücksichtigung regionaler Gesichtspunkte vorgeschlagen und von der Hauptversammlung gewählt.

Folgende Mitglieder scheiden mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung aus dem Beirat aus:

Albrecht Bußmeyer, Badbergen

Wolfgang Grunwitz, Tangermünde

Dieter Hülstede, Stadland

Joost Meyerholz, Achim

Arno Schoppe, Balge-Mehlbergen (im Fall der Wahl in den Aufsichtsrat)

Wolfgang Täger-Farny, Groß Twülpstedt

Paul Uppenkamp, Ahlen

Josef Wissing, Heiden

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, folgende Personen für die kommende Amtszeit in den Beirat zu wählen:

Ingo Busch, Sandbostel

Kaspar Haller, Königslutter

Dieter Hülstede, Stadland (Wiederwahl)

Stefan Nießing, Borken

Stephan Sander, Stemwede

Maren Schröder-Meyer, Reeßum-Bittstedt

Paul Uppenkamp, Ahlen (Wiederwahl)

Frank Wagner, Lawitz

15.

Verschiedenes

Anmerkung:

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur die im Aktienregister unserer Gesellschaft eingetragenen Aktionäre berechtigt.

Maßgeblich sind die Eintragungen zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung.

Im Falle der Stellvertretung/Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts ist die Vorlage der schriftlichen Vollmacht spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung bei unserer Gesellschaft erforderlich (§ 20 Abs. (4) der Satzung).

Erläuterungen zur Hauptversammlung sowie Einzelheiten und Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung werden wir unseren Aktionären mit Zusendung der Einladung mitteilen.

Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung können gerichtet werden an

AGRAVIS Raiffeisen AG
– Vorstand –
Industrieweg 110
48155 Münster

 

Münster/Hannover, im April 2017

AGRAVIS Raiffeisen AG

Der Vorstand

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