StorTrec AG – Hauptversammlung 2017

StorTrec AG

Niedernberg

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am

Mittwoch, dem 10. Mai 2017 um 16:30 Uhr
(Wednesday May 10th, 2017, 4:30 pm)

in unseren Geschäftsräumen im
BUSINESS-PARK Untermain
63843 Niedernberg, Nordring 55

stattfindenden

13. ordentlichen Hauptversammlung

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Eröffnung

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2016, des Geschäftsberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31.12.2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31.12.2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 1.868.043,62 € zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 10,00 € je dividendenberechtigter Stammaktie (50.000 Stück) und zur Zahlung einer Dividende in Höhe von je 10,04 € je dividendenberechtigter Vorzugsaktie (12.500 Stück), insgesamt somit in Höhe von 625.500,– € zu verwenden und den Restbetrag von 1.242.543,62 € auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

6.

Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, gem. § 113 Absatz 2 AktG in Verbindung mit § 7 der Satzung der Gesellschaft eine Gesamtvergütung in Höhe von 18.000,– € zu bewilligen. Wegen der umsatzsteuerlichen Regelung wird auf § 7 Absatz 2 der Satzung verwiesen.

7.

Sonstiges

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 11 Nr. 3 der Satzung alle im Aktienbuch der Gesellschaft geführten Aktionäre berechtigt. Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind alle Stammaktionäre berechtigt.

 

Niedernberg, den 07.04.2017

StorTrec AG

Der Vorstand

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