Homes & Holiday AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Homes & Holiday AG

München

WKN: A2GS5M
ISIN: DE000A2GS5M9

Einladung zur ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am

21. Juli 2021 um 14:00 Uhr (MESZ)

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) statt. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Design Offices Arnulfpark GmbH, Luise-Ullrich-Str. 20, 80636 München.

Die gesamte Versammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 in der Fassung vom 22. Dezember 2020) („COVID-19-Gesetz“) für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte im Internet unter der Internetadresse

https:/​/​www.homes-holiday.com/​de

unter „Investor Relations“ in dem Unterpunkt „Hauptversammlung“ im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Bitte beachten Sie auch die Hinweise am Ende dieser Einladung.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Homes & Holiday AG für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020

Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt hat.

Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.homes-holiday.com/​de

unter „Investor Relations“ in dem Unterpunkt „Hauptversammlungen“ zugänglich. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zur Einsicht ausgelegt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Greis & Brosent GmbH Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2021 und 2022 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu wählen.

5.

Beschlussfassung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von zwei Stückaktien sowie über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals durch die Zusammenlegung von Aktien nach §§ 222 ff. AktG zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten sowie über die Neufassung von § 4 Abs. 1 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat streben eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach den §§ 222 ff. AktG in Höhe von vier Fünfteln des Grundkapitals an. Bei dem vorgeschlagenen Kapitalherabsetzungsverhältnis 5 zu 1 ergäbe sich keine glatte Kapitalziffer. Damit die Kapitalherabsetzung in dem Kapitalherabsetzungsverhältnis 5 zu 1 durchgeführt werden kann, und um ein auf volle Euro lautendes Grundkapital weiterhin zu behalten, wird vorgeschlagen, das Grundkapital durch die Einziehung von zwei Aktien vorab herabzusetzen, und zwar nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG. Damit diese Einziehung ohne Beachtung von Gläubigerschutzbestimmungen durchgeführt werden kann, hat der Aktionär Carl-Peter Gerlach der Gesellschaft zwei Aktien unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Das nach der Einziehung der Aktien auf EUR 13.010.610,00 herabgesetzte Grundkapital soll sodann im Verhältnis 5 zu 1 um EUR 10.408.488,00 auf EUR 2.602.122,00 herabgesetzt werden. Die Herabsetzung erfolgt dadurch, dass jeweils fünf Aktien zu einer Aktie zusammengelegt werden. Die Kapitalherabsetzung dient in voller Höhe zum Ausgleich von Verlusten.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 13.010.612,00, eingeteilt in 13.010.612 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, wird um EUR 2,00 auf EUR 13.010.610,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von zwei Stückaktien, die der Gesellschaft von dem Aktionär Carl-Peter Gerlach unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sind, in vereinfachter Form nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG zum Zweck der Herbeiführung einer durch fünf teilbaren Aktienzahl. Der Vorstand ist zum Erwerb der vorgenannten Aktie nach § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG ermächtigt. Der durch die Kapitalherabsetzung freiwerdende Betrag des Grundkapitals von EUR 2,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage eingestellt. § 4 Abs. 1 der Satzung wird mit Wirksamwerden dieser Kapitalherabsetzung wie folgt neu gefasst: „Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 13.010.610,00 EUR (in Worten: dreizehn Millionen zehntausendsechshundertzehn Euro) und ist eingeteilt in 13.010.610 (in Worten: dreizehn Millionen zehntausendsechshundertzehn) Stückaktien“

b)

Das Grundkapital der Gesellschaft, das nach der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von zwei Aktien noch Euro 13.010.610,00 betragen und in 13.010.610 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von Euro 1,00 je Stückaktie eingeteilt sein wird, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG von Euro 13.010.610,00 um Euro 10.408.488,00 auf Euro 2.602.122,00, eingeteilt in 2.602.122 auf den Namen lautende Stückaktien, herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt durch die Zusammenlegung von je fünf Stückaktien im Verhältnis 5:1 zu einer neuen Stückaktie. Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Ausgleich von Verlusten.

Bezüglich Aktienspitzen, die sich dadurch ergeben, dass ein Aktionär eine nicht durch 5 (fünf) teilbare Aktienanzahl hält, sollen sich die Depotbanken durch Zu- und Verkäufe von Teilrechten um einen Spitzenausgleich bemühen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzusetzen.

c)

§ 4 Absatz 1 der Satzung wird mit dem Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung wie folgt neu gefasst:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.602.122,00 EUR (in Worten: zwei Millionen sechshundertzweitausendeinhundertzweiundzwanzig Euro) und ist eingeteilt in 2.602.122 (in Worten: zwei Millionen sechshundertzweitausendeinhundertzweiundzwanzig) Stückaktien.“

Ausliegende Unterlagen zur Tagesordnung

Ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung stehen die folgenden Unterlagen zum Download für die Aktionäre unter

https:/​/​www.homes-holiday.com/​de

unter „Investor Relations“ in dem Unterpunkt „Hauptversammlungen“ bereit:

Zu Tagesordnungspunkt 1:

Der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der Homes & Holiday AG für das Geschäftsjahr 2020 sowie der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 21. Juli 2021 wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“) (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 in der Fassung vom 22. Dezember 2020) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.

Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (siehe hierzu die Ausführungen im Abschnitt „Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“) oder deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 21. Juli 2021 ab 14:00 Uhr (MESZ) im Internet unter

https:/​/​www.homes-holiday.com/​de

unter „Investor Relations“ in dem Unterpunkt „Hauptversammlung“ im passwortgeschützten Internetservice (HV-Portal) in Bild und Ton übertragen.

Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Eine Teilnahme an der Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.

Über das HV-Portal können die Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl ausüben und Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, Fragen einreichen sowie am Tag der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll erklären. Die individuellen Zugangsdaten zur Nutzung des HV-Portals werden den Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt.

Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind gemäß § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse oder E-Mail-Adresse spätestens bis zum Ablauf des 14. Juli 2021, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden:

Homes & Holiday AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Die Anmeldung kann bis spätestens 14. Juli 2021, 24:00 Uhr (MESZ), auch auf dem elektronischen Weg unter Verwendung des unter

https:/​/​www.homes-holiday.com/​de

unter „Investor Relations“ in dem Unterpunkt „Hauptversammlung“ angebotenen HV-Portals erfolgen. Die individuellen Zugangsdaten zur Nutzung des HV-Portals werden den Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine form- und fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Die Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten vom Vollmachtgeber erhält.

Die Erteilung von Vollmachten, die nicht an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder an eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution erteilt werden, der Widerruf dieser Vollmachten und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen dabei der Textform (§ 126b BGB).

Die Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann per Post oder E-Mail an die Gesellschaft spätestens bis zum 20. Juli 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Postanschrift oder E-Mail-Adresse

Homes & Holiday AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können außerdem für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.homes-holiday.com/​de

unter „Investor Relations“ in dem Unterpunkt „Hauptversammlung“ zum Download zur Verfügung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist eine form- und fristgerechte Anmeldung erforderlich.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post oder E-Mail an die vorstehend im Abschnitt „Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten“ genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse bis spätestens 20. Juli 2021, 24:00 Uhr (MESZ), oder unter Nutzung des unter

https:/​/​www.homes-holiday.com/​de

unter „Investor Relations“ in dem Unterpunkt „Hauptversammlung“ zugänglichen HV-Portals gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 21. Juli 2021 erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Ein entsprechendes Formular erhalten die Aktionäre mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.homes-holiday.com/​de

unter „Investor Relations“ in dem Unterpunkt „Hauptversammlung“ zum Download zur Verfügung.

Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben und sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den in der Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat oder zu – mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG – bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären sowie etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären vorliegt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen oder Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch (elektronische) Briefwahl

Stimmberechtigte Aktionäre können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben. Die Aktionäre, die ihre Stimmen im Wege der elektronischen Briefwahl abgeben möchten, müssen sich ebenfalls rechtzeitig anmelden.

Vor und während der Hauptversammlung steht den Aktionären für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl das unter

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unter „Investor Relations“ in dem Unterpunkt „Hauptversammlung“ zugängliche HV-Portal zur Verfügung. Über das HV-Portal kann bis zum Beginn der Abstimmungen Briefwahlstimmen abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Die Abgabe von Stimmen durch elektronische Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Aktionären sowie etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären beschränkt.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich der Briefwahl bedienen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären:

Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

Homes & Holiday AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge gegen die Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung, die spätestens zum Ablauf des 06. Juli 2021, 24:00 Uhr (MESZ), bei der vorstehenden Anschrift eingehen und die die weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG erfüllen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

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unter „Investor Relations“ in dem Unterpunkt „Hauptversammlung“ veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Ordnungsgemäß gestellte und zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG im Vorfeld der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, werden in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden, wenn sich der Aktionär auch angemeldet hat.

Fragerecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist nach dem COVID-19-Gesetz eingeschränkt. Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19 Gesetz wird jedem ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt.

Die Fragen der Aktionäre können bis spätestens 19. Juli 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservices zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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unter „Investor Relations“ in dem Unterpunkt „Hauptversammlung“ gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren eingereicht werden. Später oder auf anderem Weg bei der Gesellschaft eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.

Fragen haben sich dabei auf Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie zur Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu beziehen und sind nur zulässig, soweit die Beantwortung der Fragen zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Der Vorstand behält sich insofern insbesondere vor, eingereichte Fragen einzeln oder mehrere Fragen zusammengefasst zu beantworten.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Im Hinblick auf die Ausübung der Fragemöglichkeit sind die vorgenannten Ausführungen gleichermaßen auf Bevollmächtigte der Aktionäre mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter anwendbar.

Bild- und Ton-Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Versammlung am 21. Juli 2021, ab 14:00 Uhr (MESZ), live auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.homes-holiday.com/​de

unter „Investor Relations“ in dem Unterpunkt „Hauptversammlung“ im HV-Portal in Bild und Ton verfolgen.

Den Aktionären wird mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.homes-holiday.com/​de

unter „Investor Relations“ in dem Unterpunkt „Hauptversammlung“ übersandt.

Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische bzw. Online-Teilnahme).

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der elektronische Briefwahl oder durch Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, über den auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.homes-holiday.com/​de

unter „Investor Relations“ in dem Unterpunkt „Hauptversammlung“ zugänglichen HV-Portals von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 21. Juli 2021 an bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 COVID-19-Gesetz Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu erklären.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist die Homes & Holiday AG, Theresienstraße 21, 80333 München. Sie erreichen die Gesellschaft unter

info@homes-holiday.de

und den Datenschutzbeauftragten unter

datenschutz@homes-holiday.de

Die Homes & Holiday AG verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und deren Stimmrechtsvertreter (insbesondere Name, Anschrift, Sitz/​Wohnort, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte), um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen. Die Datenverarbeitung ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1c DSGVO. Daten über die Teilnahme an Hauptversammlungen werden gemäß der gesetzlichen Bestimmungen für einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt.

Die Homes & Holiday AG bedient sich externer Dienstleister für die Ausrichtung der Hauptversammlung und wird diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, soweit erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich machen. Die Dienstleister dürfen die personenbezogenen Daten ausschließlich im Auftrag der Homes & Holiday AG und nicht zu eigenen Zwecken verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln. Eine Datenübermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt nicht.

Ihnen steht bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO zu. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO.

 

München, im Juni 2021

Homes & Holiday AG

Der Vorstand

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