Pütz Security AG
Kaltenkirchen
Amtsgericht Kiel, HRB 3806 BB
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung |
unserer Gesellschaft
am Mittwoch, den 17.05.2017 um 15:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Pütz Security AG, Carl-Zeiss-Str. 38–40, 24568 Kaltenkirchen, |
ein.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 21 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 10. Mai 2017 (24.00 Uhr MESZ) unter nachfolgender Adresse
Pütz Security AG,
z.Hd. des Vorstandes,
Carl-Zeiss-Str. 38–40, 24568 Kaltenkirchen,
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr unter dieser Adresse den von dem depotführenden Institut erstellten Nachweis erbracht haben, dass sie zu Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 26. April 2017 (0.00 Uhr MESZ), Aktionär der Gesellschaft waren. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform.
Der Aktionär kann sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Aktionär, einen Treuhänder, oder einen von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) vertreten lassen (vgl. § 134 Abs. 3 AktG).
Tagesordnung
1. |
Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates Vorgenannte Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden. |
2. |
Bericht des Vorstands zur aktuellen Lage des Unternehmens einschließlich Ausblick |
3. |
Beschlussfassung zur Ausschüttung einer Dividende Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, insgesamt € 1.054.178,– zur Ausschüttung einer Dividende von € 2,00 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden. |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Gesellschaft TCP Goessler Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. |
7. |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2016 folgendermaßen festzulegen: Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine jährliche Vergütung von € 4.500,–, sein Stellvertreter sowie jedes weitere Aufsichtsratsmitglied erhalten jeweils € 2.500,– pro Jahr. |
Kaltenkirchen, 07.04.2017
Pütz Security AG
Der Vorstand