WKN AG
Husum
ISIN DE 000 604 531 3/WKN 604 531
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, den 23.05.2017 um 11.30 Uhr |
im Haus der Zukunftsenergien, Otto-Hahn-Straße 12–16, 25813 Husum stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung |
der Gesellschaft ein.
Tagesordnung
mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung
TOP 1: Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes
Der Vorstand legt der Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) die folgenden Unterlagen vor:
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den festgestellten Jahresabschluss der WKN AG zum 31. Dezember 2016; |
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den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016; |
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den zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016; |
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den Bericht des Aufsichtsrats; |
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 am 13.03.2017 gemäß § 172 AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses oder die Billigung des Konzernabschlusses ist daher nicht erforderlich. Im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2016 ist ein Bilanzverlust ausgewiesen. Über die Verwendung eines Bilanzgewinns ist daher nicht zu entscheiden.
TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt. |
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt. |
TOP 4: Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 bestellt. |
TOP 5: Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
Die Satzung der Gesellschaft enthält in ihrer Ziffer 8.5 ein Entsenderecht zugunsten des früheren Aktionärs Siemens Project Ventures GmbH, welches durch Ausscheiden dieses Aktionärs obsolet geworden ist. Die Satzungsregelung soll daher gestrichen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Ziffer 8.5 der Satzung wird ersatzlos gestrichen. |
Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts:
I. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der ordentlichen Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich
spätestens bis zum Ablauf von Dienstag, den 16. Mai 2017 (24:00 Uhr MESZ), |
in Textform (§ 126b BGB) unter folgender Adresse
WKN AG |
bei der Gesellschaft angemeldet haben.
II. Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten der Vollmachtserteilung wird auf § 15.3 der Satzung verwiesen.
III. Anträge der Aktionäre
Aktionäre können gemäß §§ 126, 127 AktG Gegenanträge zu den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats stellen und Wahlvorschläge machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
WKN AG |
Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter der vorstehenden Adresse eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden unverzüglich (gegebenenfalls zusammen mit einer Stellungnahme der Verwaltung zu den Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen) den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zugänglich gemacht.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.
Die vorstehend genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre ausliegen. Außerdem erhält jeder Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorstehend genannten Unterlagen.
Husum, im April 2017
WKN AG
Der Vorstand