SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AKTIENGESELLSCHAFT

Ludwigshafen a. Rh.

– ISIN: DE0005906705 | Wertpapier-Kenn-Nummer: 590 670 –

Einladung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, dem 24. Mai 2017, 14:30 Uhr,

in die Zentralverwaltung der Gesellschaft, Bürgermeister-Grünzweig-Straße 1, 67059 Ludwigshafen am Rhein, ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl der Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat

Mit Beendigung der am 24. Mai 2017 stattfindenden Hauptversammlung erlischt die Amtszeit aller bisherigen Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat setzt sich gem. § 7 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz aus neun Mitgliedern zusammen, und zwar aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, durch die Hauptversammlung folgende Vertreter der Anteilseigner für die nächste Amtszeit in den Aufsichtsrat zu wählen:

Frau Doris Barnett, Ludwigshafen
Mitglied des Deutschen Bundestages

Herrn Andreas Engelhardt, Bielefeld
Geschäftsführender, persönlich haftender Gesellschafter der Schüco International KG

Herrn Caspar von Hauenschild, München
Berater

Herrn Benoît d‘Iribarne, Paris
Generaldelegierter der Compagnie de Saint-Gobain für Mitteleuropa

Herrn Emmanuel Normant, Sèvres/Frankreich
Direktor für nachhaltige Entwicklung der Compagnie de Saint-Gobain

Herrn Matthias Zenner, Aachen
Syndikusrechtsanwalt, Leiter der Direktion Recht der Generaldelegation der Compagnie de Saint-Gobain für Mitteleuropa

Die nächste Amtszeit der zu wählenden Vertreter der Anteilseigner dauert gem. § 7 Abs. 2 der Satzung bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner an Wahlvorschläge nicht gebunden.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.

Gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 17. Mai 2017 zugehen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung ist der Gesellschaft darüber hinaus nachzuweisen. Dieser Nachweis des Anteilsbesitzes hat ebenfalls in Textform zu erfolgen und muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Er muss sich auf den Beginn des 3. Mai 2017 beziehen und der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 17. Mai 2017 zugehen. Als Nachweis genügt eine Bestätigung des depotführenden Instituts.

Adresse für Anmeldung und Nachweis (postalisch, per Telefax oder E-Mail):

SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und der Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes unter der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die vorgenannte Adresse Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte und/oder deren Vorlage am Eingang des Versammlungsraums ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung.

Die Aktionäre, welche nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG bitten wir postalisch, per E-Mail oder per Telefax ausschließlich an die folgende Adresse zu übersenden oder bei uns am Sitz der Gesellschaft (Bürgermeister-Grünzweig-Straße 1, 67059 Ludwigshafen am Rhein) einzureichen:

SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG
Hauptversammlungsbüro/z. Hd. Frau Edinger
Bürgermeister-Grünzweig-Straße 1
67059 Ludwigshafen am Rhein
Fax: +49 621 501 800 549
E-Mail: verena.edinger@saint-gobain.com

Anderweitig adressierte oder eingereichte Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären, die uns mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum 9. Mai 2017, 24:00 Uhr, zugehen, unverzüglich im Internet auf der Homepage der Gesellschaft (www.isover.de) in der Rubrik „Hauptversammlung“ veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlichen.

 

Ludwigshafen am Rhein, im April 2017

DER VORSTAND

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