ESÜDRO Einkaufsgesellschaft Deutscher Drogisten AG – Hauptversammlung 2017

ESÜDRO Einkaufsgesellschaft Deutscher Drogisten AG

Hockenheim

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre der ESÜDRO Einkaufsgesellschaft Deutscher Drogisten AG („ESÜDRO AG“) zu der am

Mittwoch, den 14. Juni 2017, um 11.00 Uhr,

im Hause der ESÜDRO AG,
Talhausstraße 4,
68766 Hockenheim,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I. Teilnahme- und Stimmrechtsvoraussetzungen, Stimmrechtsvollmacht

Schriftliche Anmeldung erforderlich

Voraussetzung für Ihr Aktionärsrecht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung Ihres Stimmrechtes ist gemäß § 21 der Satzung, dass Sie sich spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung schriftlich beim Vorstand angemeldet haben. Die Anmeldefrist läuft am 06. Juni 2017 ab.

Aktienhinterlegung keine Teilnahmevoraussetzung

Da über die Aktien an der ESÜDRO AG bisher keine Aktienurkunden ausgegeben wurden, kommt eine Hinterlegung von Aktien gemäß § 21 der Satzung vorliegend nicht in Betracht. Die Hinterlegung Ihrer Aktien ist daher keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Vollmacht

Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann durch Bevollmächtigung ausgeübt werden. Auch eine Vereinigung von Aktionären kann bevollmächtigt werden. Gemäß § 22 Abs. 3 der Satzung der ESÜDRO AG ist die schriftliche Vollmacht zusammen mit der Anmeldung des Bevollmächtigten spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung dem Vorstand vorzulegen, spätestens also am 06. Juni 2017.

II. Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung

1.

Vorlage und Erläuterung des Jahresabschlusses der ESÜDRO AG zum 31. Dezember 2016 und des Berichts des Aufsichtsrates sowie des Vorschlags zur Verwendung des Bilanzgewinns nach Kapitalherabsetzung.

2.

Beschlussfassung über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung, die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 und die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 unter Berücksichtigung der vereinfachten Kapitalherabsetzung.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, aufgrund des negativen Jahresergebnisses 2016 und des vorläufigen Bilanzverlustes vor Kapitalherabsetzung in Höhe von € 1.220.913,23 gemindert um den Verschmelzungsgewinn aus der Verschmelzung der ESÜDRO Einkaufsgesellschaft Deutscher Drogisten AG mit der TopCos Parfümerie-Cooperations GmbH in Höhe von € 128.806,35 sowie des Verlustvortrages in Höhe von € 586.591,33 eine vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff AktG in Höhe von € 1.687.500,00 auf € 562.500,00 vorzunehmen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen weiterhin vor, den für das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn von € 8.801,79 (nach Verrechnung des Ertrages aus der vereinfachten Kapitalherabsetzung von € 1.687.500,00 gemäß §§ 229 ff AktG) wie folgt zu verwenden:
Einstellung des Bilanzgewinns in Höhe von € 8.801,79 in andere Gewinnrücklagen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor den Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Kapitalherabsetzung festzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates, für ihre Tätigkeit Entlastung zu erteilen.

5.

Satzungsänderung – § 4 Grundkapital

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor § 4 Abs. 1 der Satzung wie folgt zu ändern:

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 562.500,00 (in Worten: €uro fünfhundertzweiundsechzigtausendfünfhundert). Es ist eingeteilt in 562.500 (in Worten: fünfhundertzweiundsechzigtausendfünfhundert) nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Jens Lehmann – Wirtschaftsprüfer –, Friedrich-Karl-Straße 14, 68165 Mannheim, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen, sofern im Geschäftsjahr 2017 die Kriterien einer Prüfungspflicht erfüllt werden.

Hinweise auf zur Aussicht ausliegende Unterlagen, Veröffentlichung von Gegenanträgen

Der Jahresabschluss der ESÜDRO AG zum 31. Dezember 2016, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der ESÜDRO AG, Talhausstr. 4 in 68766 Hockenheim zur Einsicht der Aktionäre aus und werden auf Anforderung jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich in Abschrift überlassen.

Ferner liegt zur Information der Aktionäre ab Einberufung der Hauptversammlung die aktuelle Satzung der Gesellschaft zur Einsicht in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus und wird jedem Aktionär auf Anforderung zugesandt.

Rechtzeitig unter oben stehender Adresse eingegangene und ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse

www.esuedro.de

zugänglich gemacht.

 

Hockenheim, im Mai 2017

Der Vorstand

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