SHF Communication Technologies AG – Hauptversammlung 2017

SHF Communication Technologies AG

Berlin

WKN A0K PMZ – ISIN DE 000A0KPMZ7

Ordentliche Hauptversammlung

am Mittwoch, den 14. Juni 2017, um 10.30 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
Wilhelm-von-Siemens-Straße 23 D, 12277 Berlin

Tagesordnung

Punkt 1 der Tagesordnung

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 nebst Lagebericht des Vorstands und Bericht des Aufsichtsrats

Der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 nebst Lagebericht des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats sind von der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.shf.de/investor-relations/finanzinformationen/berichte/

zugänglich und liegen ebenfalls von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus.

Punkt 2 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 erzielten Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von € 593.229,00 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von € 0,13 je dividendenberechtigter Stückaktie insgesamt € 593.229,00

Die Dividende soll am 19. Juni 2017 ausgezahlt werden. Der Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Verwendung des Bilanzgewinns liegt von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme der Aktionäre aus.

Punkt 3 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

Punkt 4 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

Punkt 5 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

UHY Deutschland AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

Weitere Angaben und Hinweise

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse

SHF Communication Technologies AG
– Hauptversammlung 2017 –
Wilhelm-von-Siemens-Str. 23 D
12277 Berlin
Telefax: +49 30-753 72 39
E-Mail: invest@shf.de

spätestens bis zum Ablauf (24.00 Uhr) des 07. Juni 2017 zugehen.

Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, das heißt auf den Beginn (00.00 Uhr) des 24. Mai 2017.

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis der Berechtigung gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einer dieser nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden, können in Textform (§ 126 b BGB) durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden.

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung stehen die zu Anfang genannten Kontaktdaten, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung zur Verfügung.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind an die vorgenannte Adresse zu richten. Anträge von Aktionären, die unter der genannten Adresse bis zum Ablauf des 30. Mai 2017 (24:00 Uhr) eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter

www.shf.de/investor-relations/news-events/hauptversammlung/

öffentlich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

Berlin, im Mai 2017

SHF Communication Technologies AG

– Der Vorstand –

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