Münchener Tierpark Hellabrunn Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Münchener Tierpark Hellabrunn Aktiengesellschaft

München

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 13. Juli 2017, 10.00 Uhr, im Verwaltungszentrum der Stadtsparkasse München, Ungererstraße 75, 80805 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates

Es wird ein Bilanzgewinn von 1.384.459,47 € ausgewiesen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 i. H. v. 1.300.000,00 € in die Gewinnrücklage einzustellen und i. H. v. 84.459,47 € vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand, Herrn Rasem Baban, für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Aufsichtsrates

Gem. § 7 Abs. 3 der Satzung endet die Amtszeit derjenigen Aufsichtsratsmitglieder, die als Inhaber eines öffentlichen Amtes oder einer sonstigen bestimmten Stellung in den Aufsichtsrat gewählt wurden, mit der Wahl ihrer Nachfolger in den Aufsichtsrat. Der Vorsitzende des Vorstandes der Stadtsparkasse München, Herr Ralf Fleischer, hat mitgeteilt, dass er beabsichtigt, sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 13.07.2017 niederzulegen. Mit Stadtratsbeschluss vom 15.03.2017 wurde Frau Marlies Mirbeth, ebenfalls Mitglied des Vorstandes der Stadtsparkasse München, als Nachfolgerin für Herrn Fleischer in den Aufsichtsrat der Münchener Tierpark Hellabrunn AG entsendet. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung auf Wunsch der Landeshauptstadt München vor, Frau Marlies Mirbeth in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 AktG, § 4 Abs. 1 DrittelbG und § 7 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern und drei Arbeitnehmervertretern, die nach dem Drittelbeteiligungsgesetz gewählt wurden, zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien spätestens bis zum 06.07.2017 bei der Gesellschaftskasse, bei der Stadtkämmerei München, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der

Münchener Tierpark Hellabrunn AG c/o BayernLB
vertreten durch Deutsche WertpapierService Bank AG
– DSHVG –
Landsberger Str. 187
80687 München

zu hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort zu belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei der Stadtkämmerei München oder bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Wird nicht bei der Gesellschaftskasse hinterlegt, so ist eine Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens an dem Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen.

Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen zur Tagesordnung an den Vorstand richten möchten, können diese Fragen schon vor der Hauptversammlung schriftlich bis zum 7. Juli 2017 dem Vorstand ankündigen, um so eine qualifizierte und schnelle Beantwortung in der Hauptversammlung zu gewährleisten.

Zugänglich zu machende Anträge zur Tagesordnung von Aktionären, die bis 28. Juni 2017 bei uns eingehen, werden wir unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

www.hellabrunn.de

veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 1. Juni 2017 veröffentlicht.

 

München, im Juni 2017

MÜNCHENER TIERPARK HELLABRUNN AG

Der Vorstand

Rasem Baban

 

Anreise mit dem MVV zum Verwaltungszentrum der SSKM in der Ungererstraße 75: U-Bahn U6 Haltestelle Nordfriedhof

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