MIT Munich Industrial Technologies AG – Hauptversammlung 2017

MIT Munich Industrial Technologies AG

Unterhaching

Der Vorstand lädt die Aktionäre der
MIT Munich Industrial Technologies AG
zur ordentlichen Hauptversammlung 2017
am Mittwoch, den 21. Juni 2017 um 17:00 Uhr
in den Räumen von McDermott Will & Emery
Nymphenburger Straße 3, 80335 München ein.

1. Tagesordnung

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MIT Munich Industrial Technologies AG („Gesellschaft“) für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 nebst Aussprache
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmung (§ 172 AktG) wird der Jahresabschluss der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat gebilligt und ist damit festgestellt. Die Feststellung durch die Hauptversammlung entfällt.

TOP 2:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
„Die im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglieder des Vorstands werden für diesen Zeitraum entlastet.“

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
„Die im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats werden für diesen Zeitraum entlastet.“

TOP 4:

Auflösung der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
„Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum 30.06.2017 aufgelöst. Zum Abwickler wird Herr Martin Dötterl, wohnhaft in München, geboren am 07.02.1977, bestellt. Er vertritt die Gesellschaft alleine.“

TOP 5:

Berichterstattung des Vorstands über geplante Anwachsung
Gesellschaftsvertraglich soll die HG Treuhand GmbH ihre Komplementärstellung aufgeben und aus der HG Beratungs GmbH & Co. KG ausscheiden.

Das Ausscheiden der HG Treuhand GmbH aus der HG Beratungs GmbH & Co. KG bewirkt, dass dem verbleibenden Gesellschafter, nämlich der MIT Industrial Technologies AG, das Gesellschaftsvermögen der HG Beratungs GmbH & Co. KG ohne Liquidation mit allen Vermögensgegenständen und Schulden übernimmt und der MIT Industrial Technologies AG als Alleinübernehmer das Gesellschaftsvermögen ohne besondere Übertragungsakte im Ganzen zuwächst. Dies würde eine Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 738 BGB i.V.m. § 105 Abs. 3 HGB darstellen.

Da der Übergang der Vermögensgegenstände und Schulden durch Anwachsung wie derjenige durch Verschmelzung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge erfolgt, wäre es sachgerecht, das Wahlrecht nach § 24 UmwG auf die bilanzielle Abbildung der Anwachsung entsprechend anzuwenden (IDW RS HFA 42 TZ. 93).

Hinweis zur Tagesordnung
Der Jahresabschluss der MIT Munich Industrial Technologies AG zum 31. Dezember 2016 sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen mit Beginn der Hauptversammlung im Veranstaltungsraum aus.

2. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 20. Juni 2017 (24.00 Uhr MESZ) in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind an folgende Adresse zu richten:

MIT Munich Industrial Technologies AG
Grünwalder Weg 13a
D-82008 Unterhaching
E-Mail: md@mit.ag

Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht in der Hauptversammlung von einem Bevollmächtigten ausgeübt werden kann. Vollmachten müssen in schriftlicher Form abgegeben werden.

3. Gegenanträge

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die oben genannte Adresse zu übersenden.

 

Unterhaching, den 24.04.2017

MIT Munich Industrial Technologies AG

Der Vorstand

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