NCTE AG – Hauptversammlung 2017

NCTE AG

Unterhaching

Der Vorstand der NCTE AG
lädt die Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
am

Mittwoch, den 28. Juni 2017 um 14:00 Uhr (MESZ)

in den Räumen der Gesellschaft

Inselkammerstraße 4,
D-82008 Unterhaching

ein.

TAGESORDNUNG

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NCTE AG für das zum 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr und Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen.

Der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrates liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht aus. Jedem Aktionär kann auf Verlangen eine kostenlose Abschrift dieser Unterlagen übersandt werden.

TOP 2:

Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss aus dem Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 93.506,92 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2016 amtierenden alleinigen Mitglied des Vorstands, Frau Verena Graf, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats, Herrn Günter Pröpster, Herrn Ziyad Omar und Herrn Hartmut Groos, für ihre Tätigkeit während dieses Zeitraumes Entlastung zu erteilen.

TOP 5:

Beschlussfassung über die Wahl der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 81925 München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 81925 München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

TOP 6:

Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2017 endet die Amtszeit der gegenwärtig amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, Herr Günter Pröpster, Herr Ziyad Omar und Herr Hartmut Groos, so dass eine Neuwahl erforderlich ist.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Ziffer 9.1 der Satzung, §§ 95, 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

Herr Günter Pröpster, geboren 01. September 1964, Ingenieur, wohnhaft in München wird mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.

Herr Michael Dams, geboren 21. August 1957, Diplom Ingenieur, wohnhaft in Fürstenfeldbruck wird mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.

Herr Ziyad Omar, geboren 19. Oktober 1961, Kaufmann, wohnhaft in Manama, Königreich Bahrain wird mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Aktionäre können frei entscheiden, ob sie dem Vorschlag des Aufsichtsrats folgen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat abstimmen zu lassen.

TOP 7:

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Über die Höhe der Vergütung der Aufsichtsräte beschließt gemäß Ziffer 13 der Satzung die Hauptversammlung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 1. August 2013 unter Tagesordnungspunkt 5 gefasste Beschluss betreffend die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird mit Wirkung ab dem Ende der Hauptversammlung aufgehoben.

Jedem Aufsichtsratsmitglied wird für die Dauer seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine jährliche feste Vergütung in Höhe von EUR 10.000,00 netto bewilligt. Die Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit ist nach Ablauf der Hauptversammlung, die den Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr entgegennimmt oder über dessen Billigung entscheidet, fällig und zahlbar. Die Vergütung wird erstmals für das Geschäftsjahr 2017 gewährt. Die Vergütung wird gewährt bis die Hauptversammlung etwas anderes beschließt. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhält das Aufsichtsratsmitglied die vorgenannte Vergütung anteilig.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN UND STIMMRECHT

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung angemeldet haben (Ziffer 15 der Satzung). Sie haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Die Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des Mittwoch, den 21. Juni 2016, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen.

Bei der Ausübung des Stimmrechts können sich Aktionäre auch durch einen oder mehrere Bevollmächtigte vertreten lassen. Gemäß Ziffer 16.2 der Satzung sind Stimmrechtsvollmachten in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten schriftlich, mit Telefax oder durch E-Mail genügt dem Formerfordernis.

Die Verwaltungsanschrift der Gesellschaft lautet: NCTE AG, Inselkammerstraße 4, 82008 Unterhaching, Telefax: +49 89 665619-29, E-Mail: verena.graf@ncte.de.

 

Unterhaching, im Mai 2017

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.