One Hotels & Resorts AG – Hauptversammlung 2017

One Hotels & Resorts AG

München

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Donnerstag, den 22. Juni 2017 um 14:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Motel One GmbH,
Tegernseer Landstraße 165, 81539 München
stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016, des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist entsprechend der gesetzlichen Regelung durch Billigung der vom Vorstand dem Aufsichtsrat vorgelegten, mit dem uneingeschränkten Testat der Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München versehenen Jahresabschlüsse der Gesellschaft und des Konzerns gemäß § 172 AktG in der Sitzung des Aufsichtsrats am 28. April 2017, erfolgt.

Für den Gewinnverwendungsbeschluss ist die Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung an den festgestellten Jahresabschluss gemäß § 174 Abs. 1 Satz 2 AktG gebunden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Gewinnverwendungsbeschluss

a)

Der Bilanzgewinn setzt sich zum 31. Dezember 2016 wie folgt zusammen:

31.12.2016
EUR
Jahresüberschuss 15.066.287,67
Gewinnvortrag aus Vorjahr 34.587.669,17
Ausschüttung aus Bilanzgewinn 2015 -3.830.671,44
Bilanzgewinn 45.823.285,40
b)

Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 45.823.285,40 wird wie folgt verwendet:

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn 2016 eine Ausschüttung in Höhe von EUR 8,23 pro Stammaktie und EUR 8,35 pro Vorzugsaktie vorzunehmen.

Der verbleibende Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die One Hotels & Resorts AG hat ein Grundkapital in Höhe von EUR 10.848.381,50. Es ist eingeteilt in 3.773.240 Stück Aktien, davon in 2.215.395 Stück Stammaktien als Stückaktien und 1.557.845 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht als Stückaktien.

Nicht dividendenberechtigt sind gemäß § 71b AktG die eigenen Aktien der One Hotels & Resorts AG, d.h. 632 Stück Stammaktien und 148.641 Stück Vorzugsaktien.

Auf die dividendenberechtigten Stückaktien des Grundkapitals, bestehend aus 2.214.763 Stück Stammaktien und 1.409.204 Stück Vorzugsaktien, werden folgende Ausschüttungen vorgenommen:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 8,23 je Stammaktie EUR 18.227.499,49
Ausschüttung einer Dividende von EUR 8,35 je Vorzugsaktie EUR 11.766.853,40
Somit insgesamt EUR 29.994.352,89

Die Ausschüttung des Gewinns erfolgt am Montag, den 26. Juni 2017.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Der Vorstand schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.

6.

Sonstiges

Teilnahme an der Ordentlichen Hauptversammlung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien vor Beginn der Hauptversammlung bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Am Tage der Hauptversammlung kann eine Hinterlegung bei der Gesellschaft nur noch in den Räumen der Hauptversammlung erfolgen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung vor Beginn der Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzureichen.

Am Tage der Hauptversammlung kann die Einreichung nur noch in der Weise bewirkt werden, dass die Bescheinigung der Gesellschaft in den Räumen der Hauptversammlung vorgelegt wird.

Die Hinterlegung der Aktien gilt auch dann als bei einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Auslagen zur Ordentlichen Hauptversammlung:

Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen in den Geschäftsräumen der One Hotels & Resorts AG zur Einsicht durch die Aktionäre folgende Berichte aus:

Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats der One Hotels & Resorts AG für das Geschäftsjahr 2016;

Der Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG) für das Geschäftsjahr 2016.

Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung selbst ausliegen bzw. jedem Aktionär wird auf Verlangen davon kostenlos eine Abschrift erteilt.

 

München, im Mai 2017

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.