e.consult AG – Hauptversammlung 2017

e.consult AG

Saarbrücken

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am 29. Juni 2017, um 18:00 Uhr, im Hotel Am Triller, Trillerweg 57, 66117 Saarbrücken

stattfindenden

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2017

eingeladen.

Tagesordnung
incl. der Vorschläge zur Beschlussfassung zu den TOP 5-10 der HV

1.

Begrüßung

2.

Lagebericht des Vorstandes

3.

Bericht des Vorstandes zum Jahresabschluss 2016

4.

Bericht des Aufsichtsrates zum Jahresabschluss 2016

5.

Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2012/I gemäß § 5 Ziffer 1 der Satzung der Gesellschaft, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2017/I und die Änderung von § 5 Ziffer 1 der Satzung der Gesellschaft

Das in § 5 Ziffer 1 der Satzung der Gesellschaft vorgesehene genehmigte Kapital 2012/I war befristet bis zum 01.09.2017. Um es weiterhin zu ermöglichen, das Grundkapital kurzfristig ohne erneuten Hauptversammlungsbeschluss zu erhöhen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, zu beschließen:

a)

Die in § 5 Ziffer 1 der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstandes, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 01.09.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen bis zu 19.500,00 Euro (in Worten: Neunzehntausendfünfhundert Euro) auf einen Betrag von bis zu 115.000,00 Euro (in Worten: Einhundertfünfzehntausend Euro) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I), wird aufgehoben.

b)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2022 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen um bis zu 19.500,00 Euro (in Worten: Neunzehntausendfünfhundert Euro) auf einen Betrag von bis zu 115.000,00 Euro (in Worten: Einhundertfünfzehntausend Euro) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I).

c)

§ 5 Ziffer 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Der Vorstand wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, beginnend ab dem 01.07.2017 bis zum 30.06.2022 das Grundkapital um bis zu 19.500,00 Euro (in Worten: Neunzehntausendfünfhundert Euro) auf einen Betrag von bis zu 115.000,00 Euro (in Worten: Einhundertfünfzehntausend Euro) durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital).“

6.

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung (gem. § 15 Abs. 1 Satzung der e.Consult AG)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn der e.Consult AG von 450.969,38 EUR in Höhe von 47.273,00 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 0,50 EUR/Aktie und zum Vortrag des restlichen Betrages in Höhe von 403.696,38 EUR auf neue Rechnung zu verwenden. Der Anspruch auf Dividendenauszahlung ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.

7.

Entlastung des Vorstandes für das abgelaufene Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr amtierenden Mitgliedern des Vorstandes Entlastung zu erteilen.

8.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das abgelaufene Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

9.

Genehmigung D & O Versicherung für Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine D & O Versicherung für den Aufsichtsrat zu genehmigen.

10.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat eine Vergütung von 15.000,00 EUR zu zahlen.

11.

Verschiedenes

Saarbrücken im Mai 2017

e.Consult AG

Der Vorstand

Hinweise

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter berechtigt. Umschreibungen im Aktienbuch finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt.

Jede Aktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht beginnt mit der vollständigen Leistung der Einlage.

Über die Berechtigung der Teilnahme an der Hauptversammlung werden Stimmkarten ausgestellt. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten oder durch eine Vereinigung von Aktionären erfolgen.

Der Jahresabschluss 2016 sowie der Bericht des Aufsichtsrates liegen seit Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme aus.

Wir bitten um Rückmeldung bis zum 20. Juni 2017, ob Sie an der Ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen.

 

Saarbrücken im Mai 2017

e.Consult AG

Der Vorstand

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