AER Kooperation AG – Hauptversammlung 2017

AER Kooperation AG

Bielefeld

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre der AER Kooperation AG, Sitz Bielefeld, werden hiermit zu der am

Donnerstag, den 22. Juni 2017 um 12:00 Uhr

im „Steigenberger Hotel am Kanzleramt“
Ella-Trebe-Straße 5, 10557 Berlin

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der AER Kooperation AG zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts und Konzernlageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 6.567.728,60 € wie folgt zu verwenden:

Zur Verteilung an die Vorzugsaktionäre:

Dividendenvorzug: 10% des Nennwertes je Aktie 44.961,80 €
Ausschüttung einer Sonderdividende in Höhe von 1,00 € pro Aktie 449.618,00 €
Gesamtausschüttung 494.579,80 €

Gewinnvortrag des verbleibenden Betrages von 6.073.148,80 € auf neue Rechnung.

Der auf die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung gehaltenen eigenen Aktien entfallende Betrag wird gleichfalls auf neue Rechnung vorgetragen.

Auf die Stammaktien wird keine Dividende ausgeschüttet.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5. Festlegung der Vergütung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung für den Aufsichtsrat aufgrund der gestiegenen Anforderungen wie folgt festzulegen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Vergütung in Höhe von 5.000.- €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende den 1,5fachen Betrag. Diese fixe Vergütung wird quartalsmäßig abgerechnet.

Weiterhin erstattet die Gesellschaft jedem Aufsichtsratsmitglied seine angemessenen Auslagen gegen Vorlage (z.B. Reise-, Übernachtungs-, Telekommunikations-, Portokosten) sowie die auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer.

Diese Vergütungsregelung gilt ab dem 1.7.2017.

6. Wahl des Aufsichtsrats

Die Amtszeit der von der Hauptversammlung 2016 gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 22. Juni 2017.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen durch die Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr der Bestellung als erstes Geschäftsjahr gilt, zu wählen:

1.

Anna Fembacher, Bergen, Rechtsanwältin

2.

Christine Kerpen, Riedstadt, Kauffrau

3.

Emil Schniewind, Köln, Kaufmann

4.

Michael Merkentrup, Hamburg, Kaufmann

5.

Tiemo Slodowy, Frankfurt, Diplom-Pädagoge

6.

Florian Dimundo, Hamburg, Bankkaufmann

7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Jahr 2017 die folgende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu wählen:

DELTA AUDIT GMBH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Sitz Mainz

Teilnahme an der Hauptversammlung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle zum Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt demgemäß auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht.

Zur Ausübung des Stimmrechts durch den Stammaktionär bedarf es der Teilnahme der in vertretungsberechtigter Anzahl des Vertreters des AER – Arbeitsgemeinschaft Europäischer Reiseunternehmen e.V. mit Sitz in Bielefeld.

Alle Aktionäre haben die Möglichkeit, die Ausübung der Aktionärsrechte einem Bevollmächtigen zu übertragen. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine Person des Vertrauens handeln. Die Vollmacht muss spätestens bei der Registrierung am Tag der Hauptversammlung vorgelegt werden.

Steht eine Aktie mehreren Berechtigten (z.B. GbR, OHG) zu, so können diese die Rechte aus der Aktie nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben.

Unterlagen:
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft sowie auf der Internetseite

http://hv.aer.coop

liegen seit der Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht und Konzernlagebericht des Vorstandes und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 sowie der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns gem. § 170 Abs. 2 AktG zur Einsicht der Aktionäre aus.

 

Bielefeld, den 18. Mai 2017

AER KOOPERATION AG

Der Vorstand

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