Bürger AG für nachhaltiges Wirtschaften FrankfurtRheinMain – Hauptversammlung 2017

Bürger AG für nachhaltiges Wirtschaften FrankfurtRheinMain

Frankfurt am Main

EINLADUNG

zu der ordentlichen Hauptversammlung

der

Bürger AG für nachhaltiges Wirtschaften FrankfurtRheinMain

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Freitag, den 30. Juni 2017, um 19:00 Uhr,

in der Fleckenbühler – Haus Frankfurt, Kelsterbacherstr. 14, 60528 Frankfurt am Main,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Ab 18:00 Uhr gibt es die Gelegenheit, sich über die Fleckenbühler und unsere Beteiligung an der Bio-Bäckerei zu informieren.
Tagesordnung:

1.

Begrüßung durch die Aufsichtsratsvorsitzende Ursula auf der Heide und Feststellung der Tagesordnung

2.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Unter diesem Punkt der Tagesordnung fallen die nachfolgenden Unterpunkte 2.1. und 2.2.

2.1.

Bericht des Vorstands zum Geschäftsjahr 2016 und Ausblick 2017, danach Aussprache

2.2.

Bericht des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2016, danach Aussprache

Der Jahresabschluss liegt ab dem 25. Mai 2017 vor und kann in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 60322 Frankfurt am Main, Holzhausenstraße 22, eingesehen werden. Zudem wird er auf der Internetseite der Gesellschaft zu finden sein. Er liegt auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Erläuterungen folgen mündlich.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresfehlbetrags aus dem Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 14.666,19 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Detlef Siebeck von „Siebeck und Tietgen Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

7.

Turnusmäßige Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (§ 12 Abs. 1 der Satzung)

Erläuterung erfolgt mündlich.

8.

Änderungen der Satzung

8.1.

Erhöhung des Grundkapitals

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zur Erhöhung des Grundkapitals von derzeit 592.000,00 EUR um bis zu 808.000,00 EUR auf bis zu 1.400.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.616 neuen Aktien mit einem Nennbetrag von 500,00 EUR mit einem Aufschlag (Agio) von 10% wie folgt zu beschließen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen von derzeit 592.000,00 EUR um bis zu 808.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.616 neuen, auf den Namen lautenden Aktien mit einem Nennbetrag von 500,00 EUR (jeweils eine „Neue Aktie“ und zusammen die „Neuen Aktien“) auf bis zu 1.400.000,00 EUR erhöht (die „Kapitalerhöhung 1/2017“).

b)

Die Neuen Aktien werden mit einem Agio in Höhe von zehn (10) Prozent ihres Nennbetrages ausgegeben; der Ausgabebetrag je Neuer Aktie beträgt demnach 550,00 EUR (der „Ausgabebetrag“). Die Neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Kapitalerhöhung 1/2017 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wird, gewinnberechtigt.

c)

Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag zunächst den bisherigen Aktionären zum Bezug angeboten. Die bisherigen Aktionäre können dieses Bezugsangebot nur binnen einer Frist von zwei (2) Wochen nach seiner Bekanntgabe annehmen (die „Bezugsfrist“).

d)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der Neuen Aktien, festzulegen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen bisherige Aktionäre (über ihr Bezugsrecht hinaus) und Dritte die nach Ablauf der Bezugsfrist nicht gezeichneten Neuen Aktien mindestens zum Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

e)

Der Beschluss über die Kapitalerhöhung 1/2017 wird ungültig, wenn bis zum Ablauf des 31. März 2018 nicht mindestens 100 Neue Aktien gezeichnet und nicht mindestens ein Bruttoemissionserlös in Höhe von 100 x 550 EUR erzielt worden ist.

f)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 5 (Genehmigtes Kapital) der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung 1/2017 zu ändern.

8.2.

Fokussierung des Geschäftsgegenstandes der Bürger AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den regionalen Tätigkeitsbereich zu erweitern und den Passus der dezentralen Energieerzeugung aus dem Geschäftsgegenstand in der Satzung zu streichen. Erläuterung erfolgt mündlich.

§ 2 Abs. 1 erhält dann folgende Fassung:

Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung, Förderung und Beteiligung von und an Unternehmungen sowie damit verbundener Dienstleistungen in der Region FrankfurtRheinMain und Hessen. Die Gesellschaft leistet einen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung einer nachhaltigen, ökologischen und regionalen Wirtschafts-, Infrastruktur- und Gesellschaftsentwicklung in der Land-, Forst- und Weinwirtschaft, wie auch im Handel und der Gastronomie.

Ausgetauscht wird damit: Vorher: Unternehmen; nachher: Unternehmungen.
Sowie: Vorher: im Handel, der Gastronomie; Nachher: im Handel und der Gastronomie
Ergänzt wird damit: und Hessen.
Gestrichen wird dann der Nachsatz: „… und einer dezentralen Energieerzeugung“

8.3.

Änderung des Firmennamens

Alt: Bürger AG für nachhaltiges Wirtschaften FrankfurtRheinMain
Neu: Bürger AG für regionales und nachhaltiges Wirtschaften
Erläuterungen erfolgen mündlich.

9.

Sonstiges

 

Frankfurt am Main, 21. Mai 2017


Bürger AG für nachhaltiges Wirtschaften FrankfurtRheinMain

Der Vorstand

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