Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung AG
Heidelberg
Amtsgericht Mannheim, HRB 351361
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 30. Juni 2017, um 9:00 Uhr,
Leonardo Royal Hotel Berlin Alexanderplatz, Otto-Braun-Straße 90, 10249 Berlin, Räume Royal 1–3
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 und des Berichts des Aufsichtsrats. |
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2. |
Bericht des Vorstandes über den Stand und die Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns |
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3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses Der Jahresüberschuss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 1.098.711,38 Euro wird festgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach Rücklagenzuführung zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von 1.287.879,66 Euro wie folgt zu verwenden:
Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von 271.579,66 EUR. Die Ausschüttung erfolgt spätestens bis zum 31.12.2017. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 8 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Kirstin von Hoerde-Garijo, Unternehmensberaterin, US-Coral Gables, FL 33146, endete mit Beendigung der Hauptversammlung 2016. Der Aufsichtsrat schlägt vor
wiederzuwählen. |
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7. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des Einzelabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: Die Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des Einzelabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 bestellt. |
II. Unterlagen
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen
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der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 |
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der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Ergebnisses 2016 und |
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der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 |
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Im Schuhmachergewann 6, 69123 Heidelberg, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus.
Auf Anfrage wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt. Bestellungen bitten wir zu richten an:
Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung AG |
Die Unterlagen werden ferner in der Hauptversammlung zugänglich sein und – soweit erforderlich – näher erläutert werden.
III. Anträge von Aktionären
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt zur Verfügung:
Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung AG |
IV. Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nach dem Gesetz sind nicht börsennotierte Aktiengesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Umschreibungen finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und sollte entsprechend der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vorlage erstellt werden. Die Rücksendung von Stimmrechtsvollmachten wird erbeten bis zum 16.06.2017.
Heidelberg, im Mai 2017
Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung AG
Der Vorstand